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19.11.2022 11:15 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxisfinanzen

TI-Finanzierung

KBV protestiert gegen geplante Pauschale


 

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) protestiert gegen die Pläne, die Finanzierung des An­schlusses an die Telematikinfrastruktur (TI) auf eine monatliche Pauschale umzustellen. Das neue System führe dazu, dass Ärzte in Vorleistung gehen müssen. Es dürfe aber nicht sein, dass der TI-Anschluss in den Praxen zu Mehrkosten führt.

 

Die Regierungsfraktionen im Bundestag wollen die Finanzierung der TI-Ausstattung in den Vertragsarztpraxen umstellen: Aus der derzeitigen Erstattung über Einzelsummen soll eine monatliche Pauschale werden. Das geht aus einem noch nicht ressortabgestimmten Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt () vorliegt. Die KBV sieht darin eine Entmündigung der Praxen: „Es reicht! Bundesgesundheitsministerium und Gematik wollen bei der TI alleine bestimmen und festlegen, was die Praxen angeblich alles brauchen und in finanzielle Vorleistung für diese unwillkommene und untaugliche digitale Zwangsbeglückung sollen aber allein die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte treten“, erklärte der KBV- Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.

 

Auch die Höhe der Pauschale findet keine Zustimmung. Trotz Inflation und technischem Fortschritt solle sich an ihr nichts ändern, hinzukomme, dass das Verfahren zur Festlegung schwerfällig und kompliziert sei. Dabei seien die Pauschalen aber jetzt schon zu knapp bemessen. Wie hoch die monatliche TI-Pauschale sein wird und welche Nachweise in welchem Umfang erbracht werden müssen, sollen KBV und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag vereinbaren. Dabei sollen sie auch beachten, welche Betriebskosten über einen Zeitraum von sechs Jahren – also 72 Monaten – anfallen und wie hoch die Erstausstattungskosten sind, die in der Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, die die TI-Finanzierung bisher regelt, festgeschrieben wurden.

 

„Dem Fass den Boden ausschlägt aber, dass – wenn es nach dem Änderungsantrag geht – die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Vorleistung gehen müssten, da bis zur Erstattung bis zu 72 Monate vergehen können“, beklagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Schließlich ist die volle Anschaffungssumme nach dieser Rechnung erst nach sechs Jahren voll eingegangen. „Wie kann Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung a la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“, sagte Hofmeister.

 

KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel wiederum kritisiert, dass Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Gematik alleine festlegen sollen, welche Komponenten noch in die TI-Infrastruktur eingeführt werden könnten. „Und dieses Wünsch-dir-was soll von den Niedergelassenen alleine bezahlt werden“, kritisiert Kriedel. „Dieser Antrag würgt jegliche Identifikation mit der TI in der Ärzteschaft ab. Ärzte und Psychotherapeuten werden das nicht einfach so und still hinnehmen.“ Quelle: Deutsches Ärzteblatt am 18. November 2022