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15.11.2022 18:30 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

"Maßlose Respektlosigkeit gegenüber den ehrenamtlich Tätigen"

FVDZ-Bundesvorsitzender übt massive Kritik an Minister Lauterbach


 

 

Als massiven und völlig überzogenen Eingriff in die Rechte der Selbstverwaltung hat der Bundesvorsitzende der Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnet, zur 2023 beginnenden neuen Legislatur eine zwingende gesetzliche Geschlechterquote in den Vorständen von KVen, KZVen und deren Bundesorganisationen einzuführen.

 

Eine entsprechende Regelung hatten die Ampel-Politiker kürzlich in die Änderungsanträge für das Krankenhaus-Pflege-Entlastungsgesetz geschrieben (der änd berichtete). Laut Schrader zeugt „insbesondere die Art des Vorgehens ohne jegliche Einbeziehung der Betroffenen“ von einer maßlosen Respektlosigkeit gegenüber den ehrenamtlich in den Gremien der Körperschaften tätigen Kolleginnen und Kollegen.

 

„Im Hauruck-Verfahren wenige Wochen vor dem Ende der auslaufenden – immerhin sechsjährigen Amtsperiode – zum 01.01.2023 gesetzlich eine Quote festzulegen, zeugt von einer erschreckenden Ahnungslosigkeit über die Arbeit in den Gremien“, führte der FVDZ-Chef in einer Stellungnahme aus. Es habe Ausschreibungen und Bewerbungsfristen gegeben, Anstellungsverträge seien verhandelt und mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt worden. „Das soll jetzt alles in die Tonne getreten werden, damit einige sich auf die Schulter klopfen können und behaupten, sie hätten die Chancengleichheit vorangetrieben.“

 

Für den Posten eines hauptamtlichen Vorstandes einer KZV sei kein bestimmtes Geschlecht für eine Bewerbung gefordert gewesen. „Man kann doch jetzt nicht ernsthaft in dieser Weise die Arbeitsfähigkeit eines Bereichs der medizinischen Infrastruktur aufs Spiel setzen“, kritisiert Schrader. „Der Umgang mit der Selbstverwaltung ist nicht sachgerecht.“

 

Gerade in der derzeitigen Situation, in der die Zahnärzteschaft wieder in eine Budgetierung laufe und eine Reform die nächste jage, könne man auf die Idee kommen, dass absichtlich Unruhe gesät werden soll. „Wir sollten gemeinsam und konstruktiv überlegen, wie vernünftige Regelungen gefunden werden können“, sagte Schrader.

 

Zur Begründung ihres aktuellen Entwurfs führe die Politik an, dass mit der Maßnahme „eine angemessene Repräsentanz“ von Frauen und Männern in den Vorständen sichergestellt werde, wie es bereits für den GKV-SV und für mehrköpfige Krankenkassenvorstände gesetzlich vorgegeben sei. „Verkannt wird dabei, dass es sich bei den Selbstverwaltungsgremien nicht um staatliche Einrichtungen handelt. Die Strukturen und die Arbeit in den Gremien finanzieren wir – die Niedergelassenen – mit unserer Hände Arbeit“, sagte Schrader. Quelle: FVDZ am 15. November 2022 / änd