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<  2021 mehr als 12.000 NäPA in Vertragsarztpraxen angestellt
08.11.2022 18:00 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Zi: Finanzieller Anreiz für Niedergelassene ist gering

Presseagentur Gesundheit (pag)


 

 

Das Netto-Einkommen Niedergelassener ist nur minimal höher als die Tariflöhne angestellter Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern. Das ergibt eine Berechnung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) anhand der Einnahmen und Ausgaben der Niedergelassenen in Praxistätigkeit im Jahr 2020. Haupteinnahmequelle sind die gesetzlichen Krankenversicherungen.

 

Insgesamt betrugen die Einnahmen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2020 laut Zi durchschnittlich 335.000 Euro. Davon entfielen etwa 78 Prozent auf die gesetzliche Krankenversicherung. Nach Abzug der Betriebskosten blieb ein Jahresüberschuss von 172.000 Euro bei einer Arbeitszeit von 45 Stunden pro Woche.

 

Weitere Ausgaben fallen an durch Lohnerhöhungen, Investitionen oder Steuern sowie Zahlungen in die Altersvorsorge oder Renten- und Pflegeversicherung. Das verfügbare Einkommen sei am Ende ein Betrag von 86.000 Euro pro Praxisinhaber. Teile davon waren auf Einnahmen durch die Behandlung privat versicherter Patienten zurückzuführen. „Die Krankenkassen schaffen nur mäßig attraktive Bedingungen für die selbstständige Niederlassung“, mahnt Dr. Dominik von Stillfried, Vorstand des Zi. Vergleiche man diese mit dem Tariflohn eines eingesetzten Oberarztes mit mindestens dreijähriger Tätigkeit, bliebe ein geringes Plus von wenigen hundert Euro pro Jahr. Niedergelassene stemmten jedoch die umfängliche Verantwortung ihrer Praxis – Organisation, Recht und Wirtschaftlichkeit. Fielen die Einnahmen durch privat Versicherte weg, biete eine Tätigkeit im Krankenhaus einen höheren finanziellen Anreiz. Hinzu kämen weitere Einschränkungen für Praxisinhaber durch das kürzlich verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. „Dies muss sich ändern. Wer ein widerstandsfähiges und leistungsfähiges Gesundheitswesen will, muss die selbstständige Tätigkeit in den Praxen fördern“, sagt von Stillfried. Quelle: Zi-PM am 8. November 2022