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06.11.2022 11:32 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Weg mit den Sanktionen zur ePA

Aktuelle KBV-Forderung


 

 

Die Sanktionen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte müssen schnellstens abgeschafft werden. Mit dieser Forderung hat sich die KBV erneut an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt.

 

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel wies in dem Schreiben darauf hin, dass die Komponenten zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Praxen nicht flächendeckend bereitstünden. Auch gebe es nur eine begrenzte Akzeptanz der ePA bei den Versicherten, die durch die Problematik der Identitätsbestätigung inklusive PIN-Ausgabe bei den Krankenklassen beeinträchtigt werde. Auf Basis dieser Faktenlage und unter Berücksichtigung der Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums, die ePA in ihrer bisherigen Konfiguration und Spezifikation technisch neu gestalten zu wollen, könnte von immer mehr Ärzten und Psychotherapeuten ein Festhalten an den gesetzlich vorgesehenen Kürzungen der Honorare nicht mehr nachvollzogen werden, heißt es in dem Brief.

 

Technische Neuauflage der ePA dauert ein bis zwei Jahre

 

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sollen in der elektronischen Patientenakte möglichst alle Krankheitsdaten enthalten sein, die für die Versorgung, aber in anonymisierter Form auch für die Forschung genutzt werden sollen, wie Kriedel in einem Video-Interview erläuterte. Damit das erfolgen könne, müsse die ePA technisch neu aufgelegt werden. Das dauere „wahrscheinlich, wie wir aus der gematik hören, ein bis zwei Jahre“, betonte Kriedel. „Wenn dem so ist, bedeutet das aber auch, dass es unsinnig ist, den Arzt jetzt zu verpflichten, eine alte ePA-Version vorzuhalten“ und dann mit Sanktionen zu belegen, wenn er diese nicht vorweisen könne. Deshalb fordere die KBV den Wegfall der Sanktionen, sagte Kriedel und fügte hinzu: Sie seien nicht zielführend und brächten auch gesundheitspolitisch nicht weiter. Quelle: KBV-PM am 3. November 2022