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01.10.2022 09:43 Alter: 1 year
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

"Keine gemeinsame Basis erkennbar"

KBV stellt Beratungen mit GKV-Spitzenverband vorübergehend ein


 

 

Die Forderung der Krankenkassen nach einem Einfrieren der Vergütung für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen hat erste Konsequenzen. Die KBV hat sich vorübergehend aus den gemeinsamen Gremien zurückgezogen. Es sei derzeit keine gemeinsame Basis für Beratungen und Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erkennbar, so die Begründung.

 

„Die Pause sei nach dem ungeheuerlichen Affront der Krankenkassen dringend nötig“, sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen den „PraxisNachrichten“. Man werde gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen beraten, auf welcher Grundlage die KBV in Zukunft mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln könne, ergänzte Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.

 

Auszeit bis zum 12. Oktober

 

Die KBV werde daher bis zum 12. Oktober für Beratungen in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie der Partner der Bundesmantelverträge einschließlich des Bewertungsausschusses und des ergänzten Bewertungsausschusses nicht zur Verfügung stehen, teilten die drei Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel in einem Schreiben mit. In allen diesen Gremien sitzen die Krankenkassen mit am Tisch. Die KBV reagiert damit auf die Aufforderung des GKV-Spitzenverbandes an den Gesetzgeber, den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten einen Inflationsausgleich für die Jahre 2023 und 2024 vorzuenthalten. Dementsprechend soll der Orientierungswert für das Jahr 2024 auf dem Niveau 2023 und Punktwertzuschläge für die Jahre 2023 und 2024 auf den Stand von 2022 eingefroren werden.

 

Mittelkürzungen von acht bis zehn Prozent

 

Dieser Vorschlag laufe nicht nur auf eine doppelte Nullrunde hinaus, sondern bedeute durch die Inflation im Lande eine reale Mittelkürzung für die Arztpraxen von acht bis zehn Prozent pro Jahr, kritisierten die Vorstände. „Einen solchen Affront der Kassenseite gegenüber der Ärzteschaft hat es noch nie gegeben.“ Bereits in den Verhandlungen zum Orientierungswert für das Jahr 2023 hatte der GKV-Spitzenverband auf einer Nullrunde beharrt und einen Ausgleich für die aktuell steigenden Kosten abgelehnt. Die Ärzte hätten schließlich genug Geld mit den COVID-19-Impfungen verdient, so die Kassen. Der Orientierungswert steigt nunmehr im kommenden Jahr um zwei Prozent; der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses war gegen die Stimmen der KBV gefasst worden.

 

Das Verhalten des GKV-Spitzenverbandes dokumentiere auch, dass ihm die Versorgung der Menschen im Land vollkommen egal sei. „Dies kann von der KBV, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht mehr toleriert werden“, erklärten die Vorstände. Die Vorstände von KBV und von Kassenärztlichen Vereinigungen werden in Kürze zu einer Krisenberatung zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Dabei wird es auch um die geplante Abschaffung der Neupatientenregelung gehen, die für viele Vertragsärzte zu teils deutlichen Honorarverlusten führen wird. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 1. Oktober 2022