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28.09.2022 10:02 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Medizinrecht

Zahnarztpraxen sind keine Tatorte

Stellungnahme zur gemeinsamen Pressemitteilung von GKV-Spitzenverband und Bund Deutscher Kriminalbeamter vom 26.9.2022


 

 

„Tatort Gesundheitswesen! Ein Milliardenbetrug?“ – unter dieser reißerischen Überschrift veröffentlichten der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am 26. September 2022 eine gemeinsame Pressemitteilung. Kernbotschaft dieser Mitteilung ist die Forderung spezialisierter Ermittlungsstrukturen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen. In Ermangelung gesicherter Erkenntnisse benennt die Pressemitteilung Schätzungen auf Basis einer in Großbritannien durchgeführten „Dunkelfeldstudie“. Nähere Angaben zu Studiendesign, Umfang und Zeitraum der britischen Studie werden nicht gemacht, auch ein Link zur Originalstudie fehlt. Das mittels Dunkelfeldstudie in Großbritannien ermittelte prozentuale Schadensaufkommen pro Jahr übertragen GKV-SV und BDK auf die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland.

 

„Das gesamte deutsche Gesundheitswesen und damit auch die gesamte Zahnärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen, ohne vorangegangene seriöse Recherche und ohne fundierte Daten oder auf Deutschland bezogenes Zahlenmaterial zu liefern, ist in höchstem Maße fragwürdig und unseriös“, kritisiert Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen. „Zudem verschweigt die Pressemitteilung einen wichtigen Sachverhalt: Auch alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verfügen über Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten.“ Gemäß dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz haben diese bei den KZVen angesiedelten Stellen alle zwei Jahre einen Ergebnis- und Tätigkeitsbericht an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zu übermitteln. Die KZBV veröffentlicht den Bundesbericht regelmäßig auf ihrer Website unter

 

https://www.kzbv.de/fehlverhalten-im-gesundheitswesen.1079.de.html.

 

Dunkelfeldstudien

 

Das Bundeskriminalamt (BKA) informiert aus seiner Website über Forschungsprojekte und Dunkelfeldstudien. Demnach verfolgen Dunkelfelduntersuchungen das Ziel, „Erkenntnisse über das Gesamtaufkommen bestimmter Straftaten einschließlich des sogenannten (relativen) Dunkelfeldes, also der bei der Polizei nicht bekannten Straftaten, zu gewinnen.“ Dunkelfelduntersuchungen bedienen sich „der Befragung zufällig ausgewählter Personen bezüglich ihrer Erfahrungen als Opfer (´Opferbefragungen`) oder Täter (´Täterbefragungen`) von Straftaten, sofern sie solche gemacht haben.“ Auf der Website des BKA ist auch eine ausführliche Übersicht abrufbar zu Dunkelfelduntersuchungen, die seit den 70er Jahren vom BKA gefördert wurden bzw. an denen sich das BKA beteiligt hat. Forschungsprojekte mit Blick auf das deutsche Gesundheitswesen sind dort nicht genannt.

 

Quelle: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/dunkelfeldforschung_node.html

 

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen Mit rund 4.800 Zahnärztinnen und Zahnärzten als Mitgliedern stellt die KZV Hessen eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicher. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein. Hauptsitz der KZV Hessen ist Frankfurt am Main, eine Außenstelle gibt es in Kassel. Die KZV Hessen ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ihren Mitgliedern wie auch den Patientinnen und Patienten verpflichtet. Sie sorgt für eine zeitnahe Honorierung ihrer Mitglieder und ist kompetenter Ratgeber rund um die Abrechnung. Darüber hinaus berät sie auch in Fragen des Vertrags­ zahnarztrechts und des Sozialrechts. Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Hessen Seminare und Workshops. Weitere Aufgabenbereiche sind die Überprüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte sowie die Qualitätssicherung. Mit Publikationen wendet sich die KZV Hessen zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürgerinnen und Bürger. Quelle: KZVH am 28. September 2022