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< Wie Patienten die richtige Praxisform finden
26.09.2022 14:50 Alter: 2 yrs
Kategorie: Medizinrecht, Praxismanagement, Zahnheilkunde

Aufklärungsgespräch vor OP

Patient muss vor Einwilligung Bedenkzeit haben


 

 

Ärzte müssen Patienten nach dem Aufklärungsgespräch zu Risiken und Alternativen einer Operation genug Bedenkzeit geben, sich für oder gegen den Eingriff zu entscheiden. Wenn ein Patient direkt im Anschluss an das Gespräch den Aufklärungsbogen unterzeichnet, ist die Einwilligung in der Regel unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Bremen (Az. 5 U 63/20) laut Bericht der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG. .

 

Der Kläger unterzeichnete drei Tage nachdem ihm in der Ambulanz einer Fachklinik zu einer Begradigung der Nasenscheidewand und einer Nasennebenhöhlenoperation geraten worden war, den Aufklärungsbogen direkt im Anschluss an das offizielle Aufklärungsgespräch. Bei der Operation am Folgetag kam es zu Komplikationen. Der Patient ist seitdem schwerbehindert. Nach dem Eingriff klagte er auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungskosten. Er sei weder über Risiken und Behandlungsalternativen richtig aufgeklärt worden noch darüber, dass die Operation nicht dringlich sei. Sonst hätte er den Eingriff nicht durchführen lassen. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen.

 

Das Oberlandesgericht gab jedoch dem Kläger Recht. Zwar teile es nicht die Argumentation des Klägers, er sei nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden. Eine wohlüberlegte Entscheidung könne aber nur treffen, wer ausreichend Zeit zum Überlegen habe. Direkt nach dem Aufklärungsgespräch stehe ein Patient noch stark unter dem Eindruck vieler unbekannter und schwer verständlicher Informationen. Dem Kläger sei somit nicht ausreichend Bedenkzeit eingeräumt worden. Die Einwilligung zur OP sei hier unwirksam gewesen. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 26. September 2022