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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene
GKV-FinStG: Bundesrat fordert Änderungen
Morgen Gesundheitsausschuss am Ball
Nach dem Votum des Bundesrates zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) am vergangenen Freitag hat der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes, Harald Schrader, seine Forderung nach Verlässlichkeit für die Patientenversorgung bekräftigt. Jetzt sei es Aufgabe der Koalition und der Abgeordneten des Bundestages, den Bedenken der Länder Rechnung zu tragen und den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern. Die im aktuellen Entwurf des GKV-FinStG vorgesehenen Einschnitte für Zahnärzte- und Ärzteschaft würden sonst zu einer Verknappung der Leistungen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten führen. Innovative Leistungen könnten nicht mehr erbracht, Behandlungen müssten unterbrochen oder verschoben werden. Patientinnen und Patienten bräuchten aber ebenso Verlässlichkeit für ihre Versorgung wie Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Vergütung, betonte Schrader. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte umfangreiche Änderungsvorschläge in das Bundesratsplenum eingebracht. Dazu gehört die Empfehlung, die Neupatientenregelung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nicht anzutasten und die Mittel für die Parodontitis-Leistungen (PAR) aus der vorgesehenen budgetierten Gesamtvergütung herauszunehmen. Die Empfehlungen des Bundesrates werden am morgigen Mittwoch zunächst im Gesundheitsausschuss des Bundestags in nicht-öffentlicher Sitzung beraten. Quelle: "FVDZ aktuell" am 20. September 2022