Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Urteil zu Arbeitszeiterfassung
19.09.2022 20:57 Alter: 2 yrs

DZV lehnt GKV-Finanzstabilisierungsgesetz konsequent ab

Patientenversorgung in Gefahr


 

 

Der Deutsche Zahnärzte Verband (DZV e.V.) als starke Interessenvertretung der Zahnärzteschaft spricht sich vehement gegen den Regierungsentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus. Durch diesen würde die moderne präventionsorientierte Parodontitis-Therapie als ein gerade erst etablierter wichtiger Pfeiler der Zahnmedizin zur weiteren Verbesserung der Mundgesundheit und zur Verhinderung möglicher Langzeiterkrankungen in Deutschland gefährdet.

 

Durch die vorgesehene gesetzliche Verankerung einer strikten Budgetierung, die de facto zu gravierenden Leistungskürzungen im Segment der zahnmedizinischen Patientenversorgung führen wird, ist mit erheblichen negativen Folgen für die betroffenen Menschen zu rechnen. Die erst vor kurzem in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene innovative und präventionsorientierte moderne Parodontitis-Therapie wäre durch die geplanten Regelungen besonders stark betroffen und in der aktuellen Form kaum weiter durchführbar.

 

Durch den engagierten Einsatz der Zahnärzteschaft im Ausbau von Prophylaxe und Prävention wurde der Anteil für vertragszahnärztliche Versorgung an den Gesamtausgaben der GKV seit dem Jahr 2000 um 3 % von 9 % auf inzwischen rund 6 % heruntergefahren. Umso weniger sind die durch den geplanten Gesetzesentwurf zu erwartenden Kürzungen nachvollziehbar.

 

Über die geplante Budgetierung würden der notwendigen zahnmedizinischen Versorgung erforderliche finanziellen Mittel entzogen. Dies hätte auch fatale Konsequenzen für die im Juli 2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Richtlinie zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis, welche mit Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft gesetzt wurde. Beschlossen wurde diese Richtlinie im Konsens aller Träger des G-BA. Mit dem Ministerium war man sich der entstehenden Zusatzkosten bewusst.

 

Schließlich ist jeder zweite Erwachsene von einer behandlungsbedürftigen Parodontitis betroffen. Heutzutage ist eine unbehandelte Parodontitis die Hauptursache für einen vermeidbaren Zahnverlust. Zudem besteht bei dieser Volkskrankheit ein Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen. Hierzu gehören Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Demenz. Auch stellt eine unbehandelte Parodontitis ein Risiko für Schwangere dar.  Inzwischen sind Studien bekannt, aus denen auch der Zusammenhang zu schweren Verläufen bei Coronainfektionen hervorgeht.

 

All diese Erkrankungen sind aufgrund der Langfristigkeit und Schwere nicht nur durch die hohe Belastung der Patienten von Bedeutung, sondern bedeuten auch außerordentlich hohe Belastungen für das GKV-System durch Kosten notwendig werdender Behandlungen für die möglichen Langzeiterkrankungen.

 

Könnte diese Parodontitis-Therapie nun aufgrund der Budgetierung nicht mehr im erforderlichen Maße oder Umfang erfolgen, wären die Geschädigten in erster Linie die Versicherten, denen der rechtlich verbindliche Leistungsanspruch auf eine effektive, wissenschaftlich abgesicherte und präventionsorientierte Parodontalbehandlung vorenthalten würde. Das wäre eine versorgungspolitische Katastrophe, da hierzulande immerhin mehr als 30 Millionen Versicherte an einer Parodontitis erkrankt sind und dringend einer wirksamen Therapie bedürfen.

 

Wir gehen davon aus, dass diese weitreichenden Konsequenzen des Gesetzesentwurfes schlichtweg nicht gesehen wurden. Wir fordern den Gesetzgeber auf, Änderungen vorzunehmen, damit es auch in Zukunft möglich bleibt, die präventionsorientierte Parodontitis-Therapie zu erbringen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat das Problem bei der Parodontitis-Therapie erkannt und ebenfalls Änderungen angemahnt.

 

Aus diesem Grunde lehnt der DZV e.V. eine solche Maßnahme vehement ab.

 

Dr. Angelika Brandl-Riedel

 

Vorsitzende des Vorstandes des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V.