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< Gesundheitsversorgung nach Kassenlage?
15.09.2022 17:42 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Starkes Votum für Erhalt der Neupatientenregelung

Über 50.000 Unterschriften an Lauterbach übergeben


 

 

Mehr als 50.000 Ärzte und Psychotherapeuten haben mit ihrer Unterschrift unter den offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die Beibehaltung der Neupatientenregelung gefordert. Die Unterschriften sind am heutigen Donnerstag an den Minister übergeben worden.

 

„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben damit ein eindrucksvolles Zeichen gesetzt“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Es sei der unmissverständliche Aufruf an die Bundesregierung, den Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz noch zu ändern. Ansonsten drohten unausweichlich Leistungskürzungen für die Menschen in Deutschland, betonte er.

 

Fatales Signal der Politik

 

„Es geht auch um Wertschätzung und politische Verlässlichkeit“, hob KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister hervor. Nachdem erst vor wenigen Jahren die Neupatientenregelung per Gesetz eingeführt worden sei, hätten die Praxen unter größten Mühen ihren Betrieb umorganisiert und neue Termine geschaffen. Nun solle das mit einem Federstrich wieder zunichtegemacht werden. KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel erinnerte daran, dass der Koalitionsvertrag eine Stärkung der ambulanten Versorgung vorsieht. „Mit diesem Gesetz wird der Vertrag konterkariert“, kritisierte er.  

 

Appell an die Abgeordneten

 

Die KBV-Vorstände dankten den Kolleginnen und Kollegen, die sich in nur fünf Wochen in derart großer Anzahl an der Unterschriften-Aktion beteiligt hatten. Auch die zahlreichen Zuschriften, die nach einem Aufruf in den PraxisNachrichten eingegangen sind, seien ebenfalls an den Minister übergeben worden. Im Vorfeld der ersten Lesung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Bundestag am 22. September appellierte die Vorstände nochmals an die Abgeordneten, sich für die Beibehaltung der Neupatientenregelung einzusetzen. Mehrere Bundesländer hatten sich bereits für den Erhalt ausgesprochen und entsprechende Anträge in den Bundesrat eingebracht. Kritisiert wurde dabei auch, dass es bislang keine sachgerechte Evaluierung der Neupatientenregelung gegeben hat.

 

Stichwort: Neupatientenregelung

 

Die Neupatientenregelung wurde vor drei Jahren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt, damit Patienten, die zum Beispiel keinen Hausarzt oder Orthopäden haben, schneller einen Termin bekommen. Es wurde festgelegt, dass die Leistungen für die Behandlung von Patienten, die erstmals oder erstmals seit mehr als zwei Jahren wieder in der jeweiligen Arztpraxis behandelt werden, in voller Höhe vergütet werden. Auf diese Weise wurde ein Anreiz für die durch Budgetierung und hohe Patientenzahlen ohnehin stark belasteten Praxen geschaffen, zusätzlich kurzfristige Termine anzubieten und neue Patienten aufzunehmen. Mit dem GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung diese Regelung ab Januar 2023 wieder abschaffen. Außerdem sollen ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die in offenen Sprechstunden durchgeführt werden, weiterhin mit Geldern aus der gedeckelten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden. Ursprünglich ist vorgesehen, dass die Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel bereitstellen müssen, damit Versicherte schneller einen Termin bekommen beziehungsweise einen Facharzt konsultieren können. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 15. September 2022