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13.09.2022 17:13 Alter: 2 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Praxismanagement, Zahnheilkunde

„Bayerischer Sonderweg ist richtig“

Zahnärzte begrüßen Holetscheks Entscheidung zur Impfpflicht


 

 

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat angekündigt, dass aktuell Beschäftigte im Gesundheitswesen keinen Nachweis vorlegen müssen, wenn sie „geboostert“ sind, also eine dritte Corona-Schutzimpfung haben.

 

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes wären ab Oktober grundsätzlich drei Impfungen für alle in Arzt- und Zahnarztpraxen Tätigen verpflichtend. In Bayern sind dagegen weiterhin zwei Impfungen ausreichend. Lediglich bei Neueinstellungen ab Oktober 2022 gelten die verschärften Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes.

 

Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßen die nun erfolgte Klarstellung durch das bayerische Gesundheitsministerium.

 

„In den bayerischen Zahnarztpraxen gelten strenge Schutz- und Hygieneregeln, die eine Weitergabe des Coronavirus so gut wie ausschließen. Laut der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben sich seit Beginn der Pandemie bundesweit nur 566 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zahnarztpraxen bei der Berufsausübung infiziert – deutlich weniger als in anderen Bereichen des Gesundheitswesens. Angesichts von rund 360.000 Beschäftigten in unseren Praxen ist das eine Zahl, auf die wir stolz sein können. Die Zahnärzte können Hygiene“, so Christian Berger, Präsident der BLZK.

 

Da mittlerweile erwiesen ist, dass auch eine dritte Impfung nicht vor einer Infektion schützt, wäre die zusätzliche Bürokratie nicht nur eine Belastung für die Praxen, sondern auch medizinisch fragwürdig. BLZK und KZVB haben immer betont, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur in Verbindung mit einer allgemeinen Impfpflicht sinnvoll sei. Die Ungleichbehandlungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen gegenüber anderen Branchen könne dazu führen, dass sich der Personalmangel verschärfe. Holetschek habe zu Recht darauf hingewiesen, dass die Versorgungssicherheit oberste Priorität habe. Dazu leistet das bayerische Vorgehen einen wichtigen Beitrag. Quelle: Gemeinsame PM von BLZK und KZVB am 13. September 2022