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12.09.2022 10:56 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

KZBV: Präventionsorientierte Parodontitis-Therapie in Gefahr

Zahnärzte warnen eindringlich


 

 

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung lehnt den Kabinettsentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ab, weil dieser unter anderem die präventionsorientierte Parodontitis-Therapie gefährde. Dabei seien die Kosten für mögliche Langzeiterkrankungen wesentlich höher, so der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Wolfgang Eßer.

 

Der Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz findet insgesamt sehr wenig Anklang. Was hat die KZBV dagegen vorzubringen?

 

Mit dem geplanten Gesetz drohen auf Grund der vorgesehenen strikten Budgetierung gravierende Leistungskürzungen mit erheblichen Negativfolgen für die zahnmedizinische Patientenversorgung. Die Einführung einer Budgetierung ausgerechnet für den Bereich des Gesundheitssystems, der durch konsequenten Ausbau von Prophylaxe und Prävention seinen Anteil an den GKV-Ausgaben von 2000 bei 9 % liegend auf heute nur rund 6 % heruntergefahren hat, ist nicht nachvollziehbar. Eine solche Maßnahme lehnt die Zahnärzteschaft weiterhin geschlossen ab, da sie eine erhebliche Gefahr für die Sicherstellung einer wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung darstellt. Insbesondere die moderne, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie, die erst vor kurzem in den Leistungskatalog aufgenommen wurde, wäre durch die Regelungen massiv betroffen und stünde, bevor sie die erhoffte Wirkung erzielen kann, praktisch vor dem Aus.

 

Sie warnen nun vor fatalen Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung. Wie würde sich die Versorgung denn ganz konkret verändern?

 

Erst im Juli 2021 ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Richtlinie zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis mit Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft getreten. Alle Träger des G-BA haben die Richtlinie im Konsens beschlossen und waren sich gemeinsam mit dem Ministerium über die damit einhergehenden Zusatzkosten im Klaren. Über das Instrument der Budgetierung würden der Versorgung die erforderlichen Finanzmittel entzogen. Begonnene Behandlungen, die sich nach der neuen Richtlinie über drei Jahre erstrecken, können dann zu Teilen nicht zu Ende geführt und neue Behandlungen erst gar nicht begonnen werden. Die Geschädigten sind in erster Linie die Versicherten, denen der rechtlich verbindliche Leistungsanspruch auf eine wirksame Parodontalbehandlung vorenthalten würde. Das wäre eine versorgungspolitische Katastrophe, da hierzulande immerhin mehr als 30 Millionen Versicherte an einer Parodontitis erkrankt sind und dringend einer wirksamen Therapie bedürfen.

 

Der Behandlungsbedarf ist hoch: Jeder zweite Erwachsene leidet an einer behandlungsbedürftigen Parodontitis. Für die Mund- und Allgemeingesundheit ist die neue Versorgungsstrecke ein Quantensprung. Unbehandelt ist Parodontitis die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust. Diese Volkskrankheit steht im Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt ein Risiko für Schwangere, demenzielle Erkrankungen und schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar. Die Kosten einer einmaligen Behandlung sind am Ende gar nicht mehr mit den Belastungen für das GKV-System durch Kosten möglicher Behandlungen für mögliche Langzeiterkrankungen in Relation zu setzen. Wir gehen davon aus, dass diese weitreichenden Konsequenzen des Gesetzesentwurfes schlichtweg nicht gesehen wurden. Nun gilt es das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um hier durch eine entsprechende Änderung zu erzielen - hier bringt sich die KZBV konstruktiv ein, damit es auch in Zukunft möglich bleibt, die präventionsorientierte Parodontitis-Therapie zu erbringen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat das Problem bei der Parodontitis-Therapie erkannt und ebenfalls Änderungen angemahnt.

 

Fürchten Sie, dass Zahngesundheit langfristig immer mehr Privatsache wird – nach dem Motto, wer es sich leisten kann, hat Glück?

 

Kostendämpfung darf nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen. Denn de facto werden damit dringend notwendige Leistungen durch die Hintertür gestrichen und Versicherten ihre gesetzlich zugesicherten Leistungsansprüche wieder genommen. Die Realität ist doch: Für begrenztes Geld kann es auch nur begrenzte Leistungen geben. Während die Vertragszahnärzteschaft in den vergangenen 20 Jahren bei angemessenen Honoraren und einer stabilen Planungssicherheit alles dafür getan hat, die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland stetig zu verbessern und beachtenswerte Innovationen in den Leistungskatalog implementiert hat, wird das künftig nicht mehr möglich sein.

 

Wie viel kostet den Staat Zahngesundheit?

 

Die GKV-Gesamtausgaben für 2021 liegen bei 263,4 Mrd. €, davon betragen die Ausgaben für die vertragszahnärztliche Versorgung rund 16,3 Mrd. €. Der Anteil für die vertragszahnärztliche Versorgung an den Gesundheitsausgaben beziehungsweise an den GKV-Ausgaben ist seit Jahren tendenziell rückläufig, da sich diese deutlich schwächer entwickeln als die Ausgaben für die übrigen Leistungsbereiche und auch die der GKV insgesamt. Das ist ein Erfolg der nunmehr schon seit Jahrzehnten von der Zahnärzteschaft konsequent umgesetzten präventiven Ausrich[1]tung der Zahnheilkunde. Dies führt zu einer tendenziell konstanten oder rückläufigen Morbidität. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der GKV-Finanzen ausgeht, obwohl der Gesetzgeber bereits ab 2012 die strikte Budgetierungaufgehoben hat. Vielmehr ist der Anteil der Ausgaben für die vertragszahnärztliche Versorgung an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von knapp 9 Prozent in 2000 auf mittlerweile rund 6 Prozent gesunken. Das zeigt, dass von unserem Versorgungsbereich kein Finanzrisiko ausgeht. Und jetzt sollen ausgerechnet wir überproportionale Lasten zur Sanierung der GKV-Finanzen stemmen?

 

Sie argumentieren, dass vom zahnärztlichen Versorgungsbereich keinerlei Ausgabendruck ausgehe. Doch müssen nicht dennoch alle einen Anteil zur Rettung der GKV leisten?

 

Es steht außer Frage, dass das GKV-System einer grundlegenden Finanzreform bedarf. Leider springt die Politik mit diesem Gesetz viel zu kurz. Natürlich sind wir als Berufsstand bereit, uns konstruktiv einzubringen und auch unseren Beitrag zu einer echten Reform zu leisten. Dazu fehlt der Politik zurzeit noch der Mut, spätestens nächstes Jahr wird der Leidensdruck aber so groß sein, dass diese Reform kommen wird. Es dürfte der Hektik des Verfahrens geschuldet sein, dass die Konsequenzen des neuen § 85 nicht gesehen wurden. Wir bringen uns daher konstruktiv-kritisch in das Gesetzgebungsverfahren ein, um ansonsten unausweichliche Kollateralschäden für die Gesundheit der Patienten zu verhindern.

 

Was sind Ihre Vorschläge, um die gewaltige Finanzlücke zu schließen?

 

Das Zustandekommen dieses Gesetzes verdeutlicht, woran es derzeit in der Gesundheitspolitik hapert: Als „Überraschungscoup“ in der Sommerpause ohne zuvor mit den Beteiligten der Selbstverwaltung den Dialog gesucht zu haben, wurde hier ein Gesetzesentwurf vorgestellt, den der Minister mit den Worten begleitete, dass dieser Entwurf exakt so auch vom Parlament verbschiedet würde. Der Deutsche Bundestag ist der Gesetzgeber und wird in einem parlamentarischen Verfahren mit Expertenanhörungen, in die auch wir uns einbringen werden, das Gesetz sicher mit Änderungen verabschieden. Wir stehen derzeit vor der größten Finanzkrise des GKV-Systems. Die noch anstehende „große“ Reform wird sich auch die dicken Bretter der gestiegenen Pflegekosten, der Arzneimittel, die demographische Entwicklung, den Krankenhaussektor und das Thema Ärztemangel und ländliche Versorgung, um nur einige Punkte zu nennen, vornehmen müssen. Dies wird im ministeriellen Alleingang nicht funktionieren. Die Stärke der Selbstverwaltung und des deutschen GKV-Systems war es stets, dass die Beteiligten bei allen Gegensätzen im durchaus harten Ringen gemeinsam mit der Politik Lösungen gefunden haben. Hier werden sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte konstruktiv einbringen. Zur Dimension: Jede Lösungsstrategie, die nicht an den Ursachen des Defizits ansetzt, wird scheitern. Mit einem Anteil von rund 13 Prozent am Bruttoinlandsprodukt liegt die Bundesrepublik mittlerweile neben den USA und der Schweiz weltweit an der Spitze, wenn es um die Gesundheitsausgaben geht, hingegen nach vielen gängigen Kenngrößen, die die Gesundheit der Bevölkerung betreffen, etw Lebenserwartung, in vielen Bereichen eher im Mittelfeld.

 

Ganz objektiv und ohne Eigenlob, das gilt nicht für den zahnärztlichen Bereich: Hier trifft genau die Um[1]kehrung zu: über Jahrzehnte Konstanz der realen Ausgaben für zahnmedizinische Leistungen und damit einhergehend ein sinkender BIP-Anteil der zahnmedizinischen Leistungsausgaben, aber weltweit Spitze bei der Mundgesundheit, was nicht nur die Deutschen Mundgesundheitsstudien seit langem belegen. Diesen erfolgreichen Weg von zahnmedizinischen Spitzenleistungen zu vertretbaren Kosten würden wir Zahnärzte gerne weitergehen, ein Meilenstein stellt hierbei die Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie dar. Bekämpfung der Parodontitis, dies ist mittlerweile ein medizinischer Gemeinplatz, dient nicht allein der Mund- sondern auch der Allgemeingesundheit und erspart damit Gesundheitsausgaben in weiteren medizinischen Sektoren.

 

Damit reden wir nicht dem St. Floriansprinzip das Wort, es wird auch bei den Zahnärzten Optimierungsmöglichkeiten geben, an denen wir konstruktiv mitwirken werden. Jeder Lösungsansatz aber, der Einschränkungen der zahnärztlichen Versorgung zur Schließung des Defizits beinhaltet, geht am Kern des Problems und an der Sache vorbei, und ist damit letztlich zum Scheitern verurteilt.

 

Abgesehen vom GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – wie geht es den Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland, was treibt sie um?

 

Ein zentrales Thema, das uns als Berufsstand, aber zuletzt mehrfach zum Beispiel auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder nach wie vor sehr beschäftigt, ist Private-Equity, also versorgungsfremde Investoren und deren investorengetragene Medizinische Versorgungszentren. Solche iMVZ stellen mit ihrem Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung dar. Der Zustrom versorgungsfremder Investoren in das Gesundheitssystem muss daher schnellstens gestoppt werden. Unsere Vorschläge hierzu liegen aber auf dem Tisch: Wenn überhaupt, sollten Krankenhäuser zukünftig nur innerhalb eines bestimmten Einzugsbereiches um das Krankenhaus berechtigt sein, zahnärztliche MVZ zu gründen, und nur – und das ist entscheidend – wenn sie auch schon vorher an der zahnärztlichen Versorgung beteiligt waren. Neben der räumlichen kommt es vor allem auf diese fachliche Begrenzung an. Wichtig wäre es, zusätzlich die MVZGründung durch Krankenhäuser in urbanen Planungsbereichen, die bereits bedarfsgerecht versorgt sind, auszuschließen, wenn der Versorgungsanteil zahnmedizinischer iMVZ 2 Prozent der Versorgung dieses Planungsbereichs beträgt. Darüber hinaus braucht es dringend Transparenz im Investoren-Dickicht. Das MVZ-Register und die Hinweispflicht am Praxisschild und im Internet wären hier ganz wichtige Schritte. Die Debatte um iMVZ ist eng verknüpft mit der Frage, wie unsere Versorgungsstrukturen in den nächsten Jahren aussehen sollen. Die Niederlassungszahlen sinken seit Jahren, während der Anteil der angestellten Zahnärzte steigt. Und wenn es bis jetzt schon kaum noch gelingen konnte, vor dem Hintergrund der hohen persönlichen Anforderungen, die der Beruf an Selbständige stellt, sowie der enorm hohen Investitionskosten bei steigender Inflation und Fachkräftemangel ausreichend viele junge Kollegen für eine Niederlassung zu motivieren, dann wird das mit dem geplanten Gesetz wohl nicht verbessert werden. In den vergangenen Jahren sind die Hürden für eine Niederlassung durch eine steigende Inflation und den Fachkräftemangel, besonders in ländlichen Gebieten, nochmals höher geworden. Dies braucht weitreichendere Maßnahmen. Gleichzeitig ist die Bürokratie ein entscheidender Faktor, der junge Zahnärzte von der Niederlassung zu[1]rückschrecken lässt. Hier haben wir aus eigener Initiative gehandelt und beschlossen, einen konkreten Entbürokratisierungskatalog zu entwerfen, der sowohl die Lage in den Praxen als auch auf KZV-Ebene in den Blick nimmt. Ziel ist es, der Politik einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Vorschlägen zum Abbau von umständlichen, überflüssigen oder unverhältnismäßig aufwändigen Vorgaben in Gesetzen und Vereinbarungen vorzulegen. Auch die Digitalisierung ist ein weiteres Dauerbrennerthema, das ja auch mit dem von uns geforderten Bürokratieabbau zusammenhängt. Digitalisierung muss zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein und zugleich einen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung entfalten – hierfür setzen wir uns mittels konkreter Projekte und Anwendungen aus dem vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich ein.

 

Die KZBV warnt schon lange vor den negativen Folgen einer zunehmenden Vergewerblichung des Gesundheitswesens. Wie groß ist mittlerweile der Einfluss von Fremdinvestoren in der Zahnmedizin?

 

Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große versorgungsfremde Finanzinvestoren über den Kauf von gründungsberechtigten Krankenhäusern nahezu ungehindert in die freiberuflich getragene vertragszahnärztliche Versorgung vor und bewirken eine zunehmende Vergewerblichung. Bei ungebremster Wachstumsdynamik betrug der besorgniserregende Anteil an iMVZ Ende 2021 bereits 27 Prozent an allen zahnärztlichen MVZ. Unter Renditeaspekten kaufen sie Praxen in großem Stil fast ausschließlich in Ballungsräumen mit überdurchschnittlichem Bevölkerungseinkommen auf, während sich in ländlichen und strukturschwachen Gebieten nahezu keine iMVZ finden. Durch Kettenbildungen werden monopolartige Strukturen mit marktbeherrschender Stellung angestrebt und intakte Versorgungsstrukturen zer[1]stört. Will man die fortschreitende Kommerzialisierung der Versorgung beenden, muss der Gesetzgeber handeln und wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der iMVZ ergreifen.

 

Auf welche Datengrundlage stützen Sie diese Annahme?

 

Zwei bereits angeführte Gutachten, aber kürzlich auch eine vergleichbare Analyse für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns belegen die negativen Auswirkungen von iMVZ auf die zahnmedizinische und ärztliche Versorgung ganz klar. Das versorgungspolitische Gutachten des IGES-Institutes sowie das Rechtsgutachten von Prof. Helge Sodan von der Freien Universität Berlin zeigen eine weiterhin dynamische Ausbreitung von iMVZ in der zahnärztlichen Versorgung auf und kommen zu dem Schluss, dass politischer Handlungsbedarf besteht. Dabei leisten iMVZ kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und lassen sich gerade nicht in strukturschwachen und ländlichen Regionen nieder. Stattdessen belegen die Gutachten, dass iMVZ sich vornehmlich in Großstädten und Ballungsräumen ansiedeln, also an Orten mit einer überdurchschnittlich einkommensstarken, jüngeren Bevölkerungsstruktur. iMVZ beteiligen sich auch nicht nennenswert an der Versorgung vulnerabler Gruppen, insbesondere von pflegebedürftigen Menschen und Kindern. Die Gutachten bestätigen darüber hinaus unsere Sorge, dass in iMVZ zahnmedizinische Entscheidungen von Kapitalinteressen überlagert werden.

 

Ihre Forderung nach einem verpflichtenden MVZ-Register ist nicht ganz neu. Wie reagiert die Politik auf diese Forderung?

 

Wir sind mit der Politik zu dem Thema auf allen Ebenen in einem engen und konstruktiven Austausch. Die Gefahren von iMVZ für Qualität, Patientenwohl und für die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung werden mit wachsender Sorge etwa auch von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder gesehen, wie bereits mehrere Beschlüsse der GMK belegen. Diese Forderungen werden von der Zahnärzteschaft ausdrücklich begrüßt. Sie werden als zielführend erachtet, um die aufgezeigten Gefahren für die Patientenversorgung durch iMVZ einzudämmen. Auch wir schlagen vor, die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für MVZ medizinisch-fachlich und räumlich einzugrenzen: Das Krankenhaus sollte über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügen und MVZ nur innerhalb seines Planungsbereichs gründen können. Zudem schlagen wir zur Erhöhung der Transparenz folgende Regelungen vor: In Anlehnung an die bereits existierenden Zahnarztregister wird eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung von MVZ-Registern auf Bundes- und Landesebene geschaffen, die Transparenz über die Inhaber- und Beteiligungsstrukturen, insbesondere von iMVZ, schafft und die Prüfung von deren Eignung zur Teilnahme an der Versorgung durch den Zulassungsausschuss ermöglicht. Zahnärztliche MVZ werden gesetzlich verpflichtet, in geeigneter Weise auf ihrem Praxisschild und auf ihrer Homepage Angaben über ihren Träger und die gesellschaftsrechtlichen Inhaberstrukturen zu machen. Diese Forderungen werden wir weiterhin konsequent vertreten. Quelle: „Tagesspiegel Background“ vom 12.09.2022