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< Parodontitis-Behandlung für 30 Millionen Patienten erhalten
06.09.2022 16:07 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

„Die flächendeckende Versorgung ist gefährdet“

Bayerische Zahnärzte protestieren gegen Lauterbachs Spargesetz


 

 

Anlässlich des parlamentarischen Verfahrens für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) warnen die bayerischen Zahnärzte erneut vor negativen Folgen für die flächendeckende Patientenversorgung. 15.000 offene Briefe von Zahnärzten wurden deshalb bereits an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geschickt – ein Drittel davon aus Bayern!

 

Unterstützung bekommen die Zahnärzte mit ihrer Forderung nach Änderungen am GKV-FinStG vom bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und seinen Kollegen in den anderen Bundesländern. „Es ist gelungen, die Landesgesundheitsminister davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz fatale Auswirkungen nicht nur für die Mund-, sondern auch für die Allgemeingesundheit unserer Patienten hätte. Der Bundesgesundheitsminister hat öffentlich angekündigt, dieses Gesetz werde ohne weitere Änderungen durch den Bundestag gehen. Dem widersprechen nicht nur die Gesundheitsminister der Länder, sondern bundesweit mehr als 15.000 Zahnärzte, die sich in einem offenen Brief an Karl Lauterbach gewandt haben. Ein Drittel davon sind Zahnärzte aus Bayern“, so der KZVB-Vorsitzende Christian Berger.

 

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, ergänzt: „Dies ist eine klare Botschaft an den Bundesgesundheitsminister: Mehr als 15.000 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der täglichen Praxis erleben, was die faktische Abschaffung der erst letztes Jahr im Konsens mit den Krankenkassen, den Patientenvertretern, den Fachgesellschaften und dem Bundesgesundheitsministerium verabschiedeten Parodontitis Therapie für die Gesundheit ihrer Patienten bedeuten würde, setzen hier ein eindeutiges Signal, das der Minister nicht ignorieren kann. Die klare Haltung der Kolleginnen und Kollegen gibt uns auch Rückenwind für die Gespräche und Anhörungen im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren“.

 

Niederlassungsbereitschaft wird sinken

 

Die geplante Wiedereinführung der Budgetierung zahnmedizinisch notwendiger Leistungen wird aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) und der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) dazu führen, dass sich noch weniger junge Zahnärzte für die Gründung oder Übernahme einer Praxis entscheiden. Doch die jungen Kollegen werden dringend gebraucht. Jeder zweite Zahnarzt in Bayern ist über 50, jeder vierte über 60. Gerade im ländlichen Raum suchen viele Zahnärzte händeringend nach einem Nachfolger.

 

Dr. Rüdiger Schott, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZVB und niedergelassener Zahnarzt im Landkreis Hof:

 

„Wenn die vollständige Honorierung der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr garantiert ist, wird die Selbstständigkeit ein wirtschaftliches Risiko, auf das sich kaum ein junger Kollege einlassen wird. Leidtragende wären die Patienten, die schon bald weite Wege und lange Wartezeiten für einen Zahnarzttermin in Kauf nehmen müssten.“

 

Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB:

 

„Die Budgetierung gefährdet auch neue Leistungen wie die erst 2022 eingeführte systematische Behandlung von Parodontalerkrankungen, also Zahnfleischentzündungen. Diese präventionsorientierte Behandlung wird durch das GKV-FinStG quasi verhindert. Dabei beugt die Parodontitis-Therapie nachweislich Herz-Kreislauferkrankungen vor. Die Wechselwirkung mit Diabetes ist wissenschaftlich belegt. Zahlreiche weitere Krankheiten können die Folge von Zahnfleischentzündungen sein. Unbehandelt kann eine Parodontitis auch zu Zahnverlust führen, der teuren Zahnersatz erforderlich macht.“

 

Dr. Manfred Kinner, Mitglied des Vorstands der KZVB:

 

„Die Aufnahme der Parodontitis-Therapie in den GKV-Leistungskatalog war ein großer Fortschritt für die präventionsorientierte Versorgung. Karl Lauterbach entzieht uns mit dem GKV-FinStG die erforderlichen finanziellen Mittel mit gravierenden Folgen: Begonnene Behandlungen, die sich nach der Richtlinie über drei Jahre erstrecken, können dann teilweise nicht zu Ende geführt, neue Behandlungen nicht begonnen werden. Betroffen davon sind mehr als 30 Millionen Versicherte, denen der Anspruch auf eine wirksame Parodontalbehandlung durch dieses Gesetz entzogen wird.“

 

Die bayerischen Zahnärzte weisen auch darauf hin, dass der Anteil der Zahnmedizin an den Gesamtausgaben der Krankenkassen durch Prophylaxe und Prävention kontinuierlich gesunken ist. Lag er vor 20 Jahren noch bei neun Prozent, sind es mittlerweile nur noch sechs Prozent. Die geplanten Kürzungen seien deshalb nicht nur eine Gefährdung für die Patientenversorgung, sondern auch nicht zielführend. Quelle: Gemeinsame PB von BLZK, KZVB