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Kategorie: GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement
Elektronisches Rezept
Pilotphase startet in Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe
Am 1. September ist es so weit – in der Pilotregion Westfalen-Lippe wird das elektronische Rezept (E-Rezept) ausgerollt. Damit gehört Westfalen-Lippe zu den ersten Regionen, in denen Patientinnen und Patienten sich beim Zahnarzt oder Hausarzt ein digitales Rezept ausstellen lassen können.
Vom Test zur Routine
Mit dem Rollout des E-Rezeptes in Westfalen-Lippe soll das E-Rezept nun in eine Routine überführt und von möglichst vielen (Zahn-)Arztpraxen genutzt werden, um schnellstmöglich einen flächendeckenden Einsatz des E-Rezeptes zu erreichen. Michael Evelt, stv. Vorstandsvorsitzender der KZVWL dazu: „Das E-Rezept wird über die Praxisverwaltungssoftware erstellt und dann sicher über die Telematikinfrastruktur an den entsprechenden Fachdienst weitergeleitet. Patientinnen und Patienten können aktuell das E-Rezept über die E-Rezept-App der gematik oder auf Wunsch als Papierausdruck mit Tokencode zur Einlösung in der Apotheke bekommen. Selbstverständlich unterstützen wir digitale Projekte zur Verbesserung der Patientenversorgung und motivieren unsere Mitglieder zur zeitnahen Einbindung des E-Rezeptes in den Praxen. Allerdings erwarten wir auch von gematik und BMG zeitnah eine echte und flächendeckende digitale Umsetzung des E-Rezeptes; das heißt, Patientinnen und Patienten müssen auch ihre jetzige elektronische Gesundheitskarte nutzen können, um ein elektronisches Rezept in der Apotheke einlösen zu können.“
Hintergrund zum E-Rezept
E-Rezepte können aktuell nur über die E-Rezept-APP mit NFC-fähigen, d.h. kontaktlosen, eGKs und einem NFC-fähigen Smartphone sowie nach jetzigem Zeitplan der gematik ab 2023 auch direkt über die jetzige elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke eingelöst werden. Auch Papierausdrucke sind möglich – in diesem Fall erhalten Patientinnen und Patienten auf Wunsch einen Ausdruck des Zugangscodes zum E-Rezept in der (Zahn-)Arztpraxis. Zum Einlösen des E-Rezeptes müssen sie lediglich den in der E-Rezept-App erzeugten Rezeptcode digital einer Apotheke zuweisen. Alternativ können sie ihre eGK (ab 2023) oder den ausgedruckten Papier-Rezeptcode vor Ort in der Apotheke vorzeigen. Mehr Infos: www.zahnaerzte-wl.de/e-rezept
Quelle: KZVWL-PM vom 31. August 2022