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< Tag der Zahngesundheit 2022
23.08.2022 13:12 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

Drastische Vergütungskürzung droht

DGZMK: „Das GKV-FinStG gefährdet die Versorgung unserer Patienten“


 

 

DGZMK-Vorstand appelliert an Mitglieder: „Schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten und Ihre Landesgesundheitsminister“

 

„Schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten und Ihre Landesgesundheitsminister.“ Diesen Appell richtet der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in ihrem aktuellen Newsletter an die Mitglieder. Hintergrund ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vorgelegt hat.

 

DGZMK-Präsident Prof. Dr. Roland Frankenberger: „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Spargesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung vorgelegt, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und nun im Bundestag verhandelt wird. Das Gesetz sieht deutliche Einsparungen im zahnärztlichen Bereich vor – das Vergütungsvolumen und die Punktwerte sollen für 2023 und 2024 gedeckelt werden.“ Der Gesetzentwurf geht von Minderausgaben für die GKV im vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich von rund 120 Millionen Euro im Jahr 2023 und rund 340 Millionen Euro im Jahr 2024 aus.

 

„Das, was der Bundesgesundheitsminister sich davon an Einsparungen erhofft, wird für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten fehlen, gerade für die neue, langfristig angelegte PAR-Behandlungsstrecke. Aber auch alle anderen Leistungen, auch in der Zahnerhaltung, werden darunter leiden“, so Frankenberger. Die Folgen haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, aber auch der DGZ-Verbund, die DG Paro und die DGAZ als Fachgesellschaften der DGZMK bereits deutlich beschrieben.

 

Die für 2023 und 2024 geplanten Kürzungen kommen nach Einschätzung der Zahnärzteschaft faktisch einer drastischen Vergütungskürzung und einem Rückfall in die Zeit der strikten Budgetierung gleich. Kürzungen des Ausgabenwachstums bei gleichzeitig ungebremstem Leistungsanspruch der Versicherten, trotz Inflation und expandierender Kostenentwicklung, werden nicht nur der Versorgung der Versicherten schaden, sondern das Erbringen neuer, innovativer Leistungen sowie die längst überfälligen Digitalisierungsprozesse in der Versorgung behindern. Das betrifft vor allem die neue PAR-Richtlinie, die sich immer noch ganz am Anfang ihrer Einführung befindet und deren Behandlungsstrecke mindestens zwei Jahre umfasst.

 

Der DGZMK-Vorstand forderte die DGZMK-Mitglieder daher auf, zeitnah an ihre Bundestagsabgeordneten und Landesgesundheitsminister zu schreiben, da das Gesetz bereits Ende August im Bundestag beraten werden soll: „Das GKV-FinStG gefährdet die Versorgung unserer Patienten.“ Der Vorstand stellte den Mitgliedern daher im Newsletter entsprechende Hintergrundinformationen und Textbausteine zur Verfügung. „Berichten Sie, was diese Budgetierung für Ihre Patientinnen und Patienten und Ihre Praxis bedeuten würde“, so Frankenberger. Quelle: DGZMK-PM am 23. August 2022