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Kategorie: Medizinrecht, Praxismanagement
Ärztliches Aufklärungsgespräch
Nicht erst kurz vor der Operation
Das Landgericht Frankenthal entschied, dass die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff nur dann wirksam ist, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt hat und die Aufklärung so frühzeitig erfolgte, dass dem Patienten für die Entscheidung genügend Bedenkzeit verbleibt.
Ein ärztliches Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung sei wegen des bestehenden Zeitdrucks verspätet. Als Folge dessen sei die durchgeführte Operation rechtswidrig. Das Landgericht Frankenthal hat in einem solchen Fall einer Patientin aus Baden-Württemberg jetzt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen (Az. 4 O 147/21). Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 19. August 2022