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Kategorie: Praxismanagement, Zahnheilkunde
Haltbarkeit von Novavax-Impfstoff noch nicht verlängert
Hinweis des BMG
Die Entscheidung über eine längere Haltbarkeit des COVID-19-Impfstoffes von Novavax steht noch aus. Impfstoffdosen, die demnächst das Verfalldatum erreichen, sollen deshalb dann sachgerecht entsorgt werden. Darauf wies das Bundesgesundheitsministerium am Freitag hin. Nach Angaben des Ministeriums hatte das pharmazeutische Unternehmen Novavax bereits für Ende Juni mit einer Entscheidung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu einer möglichen Verlängerung der Haltbarkeit seines Impfstoffes gerechnet. Nuvaxovid® wäre dann elf statt wie bisher neun Monate bei Kühlschranktemperaturen haltbar. Eine Entscheidung der EMA stehe allerdings noch aus, hieß es.
Umgang mit verfallenen Impfstoffdosen
Bei den ersten Impfstoffdosen läuft Ende Juli und Ende August das Verfalldatum ab. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) empfiehlt daher: "Impfstoffe, die das Verfalldatum noch nicht erreicht haben, sollten weiterhin qualitätsgesichert gelagert, verfallene sachgerecht entsorgt werden." Das BMG wies außerdem darauf hin, dass sich im zentralen Lager des Bundes noch ausreichende Mengen des Novavax-Impfstoffes mit einer längeren Haltbarkeit befänden. Der proteinbasierte Impfstoff des US-amerikanischen Herstellers Novavax steht seit Ende Februar in Deutschland zur Verfügung. Die Ständige Impfkommission empfiehlt Nuvaxovid derzeit nur für Personen ab 18 Jahren. Quelle: KBV am 31. Juli 2022