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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene
Bundeskabinett winkt Lauterbach-Gesetz durch
Widerstand gegen Streichung der Neupatientenregelung wächst
Nach der Zustimmung des Bundeskabinetts zu dem Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und damit auch zur Streichung der Neupatientenregelung wird der Widerstand in der Ärzteschaft größer. Die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen und viele Verbände warnen vor einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung. „Die Maske ist gefallen. Karl Lauterbach will die Versorgung der Bürger einschränken. Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Und das müssen wir den Menschen auch so sagen“, kommentierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, in einer ersten Reaktion den am Mittwoch im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf. Darin ist vorgesehen, dass die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Neupatientenregelung gekippt und die Leistungen der sogenannten offenen Sprechstunde einer unbefristeten Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung unterliegen sollen. „Der Minister behauptet, die Neupatientenregelung habe nichts gebracht. Das stimmt einfach nicht“, stellte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, klar.
Hofmeister: „Offene Sprechstunde damit eigentlich tot“
Er wies darauf hin, dass das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) aktuell nachgewiesen habe, dass mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Regelung begünstigt wurde. Im vierten Quartal 2021 seien in den Praxen rund 20 Millionen Neupatienten behandelt worden – deutlich mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Hofmeister kritisierte zudem, dass nun auch die offene Sprechstunde damit eigentlich „tot“ sei. Mit diesem Gesetz konterkariere der Minister den Koalitionsvertrag, nachdem die ambulante Versorgung gestärkt werden sollte, betonte Gassen und fügte hinzu: „Nun wird es so sein, dass die Kolleginnen und Kollegen gar nicht mehr anders können als das Terminangebot zurückzufahren.“
Er führte aus, dass die Neupatientenregelung den Praxen nicht mehr Geld eingebracht habe, sondern nur, dass der volle Betrag ohne Budgetierung bezahlt worden sei. Dabei sei es Lauterbach selbst gewesen, der sich für die Regelung stark gemacht habe. Viele Ärztinnen und Ärzte hätten schließlich investiert und ihre Sprechstundenzeiten ausgebaut, um den Patienten einen schnellen Zugang zu gewähren, ergänzte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Erste Protestaktionen angekündigt
Der KBV-Vorstand kündigte an, sich mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Berufsverbänden zum weiteren Vorgehen zu beraten und abzustimmen. „Es ist ein fatales Signal, dass wir uns auf den politisch gesetzten Rahmen nicht mehr verlassen können. Dieser Vertrauensbruch seitens der Politik wird noch lange nachwirken“, erklärten alle drei Vorstände. Erste Verbände und KVen haben bereits mitgeteilt, sich gegen die Sparpläne der Bundesregierung zu wehren. So ruft die KV Berlin ihre Mitglieder für den 7. September zu einem Aktionstag auf, um der Politik klarzumachen, dass der Gesetzgeber das aktuelle Finanzierungsproblem der gesetzlichen Krankenkassen nicht auf die ambulante Versorgung abschieben kann.
Zi-Analyse zeigt: Neupatientenregelung wirkt
Laut Zi wurden Kinder und Jugendliche sowie Patientinnen und Patienten in den erwerbsfähigen Altersgruppen besonders häufig als Neupatienten behandelt. Am höchsten ist der Anteil der Neupatienten mit 29 Prozent in der Altersgruppe 20 bis 39 Jahre. Zu den häufigsten Behandlungsanlässen gehörten Krankheiten des Ohres, des Auges sowie des Atmungssystems sowie Infektionskrankheiten. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz vor drei Jahren mehrere Regelungen als Reaktion auf die vermeintlich langen Wartezeiten auf einen Arzttermin eingeführt. Ein Anliegen war es unter anderem, dass auch Patientinnen und Patienten, die keinen „festen“ Hausarzt oder Orthopäden haben, schneller einen Termin bekommen. Zugleich wurden Fachärztinnen und Fachärzte ausgewählter Fachgruppen verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche anzubieten. Im Gegenzug werden die Leistungen ohne Mengenbegrenzung vergütet. Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 29. Juli 2022