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13.09.2018 18:31 Alter: 6 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, GKV-Szene, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Petition: Fristverlängerung für TI-Anbindung gefordert

Quorum bei 50.000 Unterschriften erreicht


Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag wird jetzt noch einmal nachdrücklich die Verlängerung der gesetzlichen Frist für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) gefordert. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind aufgerufen, diese zu unterstützen.

 

Die Petition hat die Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Dr. Petra Reis-Berkowicz, eingebracht. Ärzte dürften nicht schuldlos mit einem Honorarabzug sanktioniert werden, heißt es darin. Die Vorstände der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV unterstützen die Forderung ausdrücklich.

 

„Wir – die Vorstände der KBV und der KVen – nehmen es nicht hin, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für etwas bestraft werden sollen, dass sie gar nicht zu verantworten haben“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel heute in Berlin.

 

Drohende Sanktionen

Das E-Health-Gesetz sieht derzeit vor, dass die Praxen bis zum 31. Dezember 2018 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein müssen. Anderenfalls drohen ihnen finanzielle Sanktionen in Form eines Honorarabzugs von einem Prozent.

 

Mit der Petition wird der Gesetzgeber aufgefordert, so schnell wie möglich die gesetzliche Frist für die Anbindung der Praxen an die TI zu verlängern. „Eine nutzbringende Digitalisierung des Gesundheitswesens darf nicht zulasten der Ärzte und Psychotherapeuten gehen“, heißt es unter anderem in der Petition. „Denn diese sind nicht dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Geräte größtenteils noch nicht zugelassen und auf dem Markt nicht verfügbar sind.“

 

Passende Komponenten fehlen

„Die Niedergelassenen wollen ihre Praxen ja anbinden, aber sie können es nicht“, kritisierte Kriedel. Die dazu passenden Komponenten stünden – auch in absehbarer Zeit – nicht ausreichend zur Verfügung. Die Industrie schaffe es nicht, rechtzeitig genügend Geräte zu produzieren, betonte Kriedel. „Dafür können die Ärzte und Psychotherapeuten nichts, und dürfen deshalb auch nicht bestraft werden.“

 

Nach Einschätzung der Betreibergesellschaft gematik werden bis Jahresende vermutlich nicht mehr als 50.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten an die TI angeschlossen sein – das sind weniger als ein Drittel der Praxen. Kriedel verwies darauf, dass „sogar der GKV-Spitzenverband jüngst Verständnis für unsere Forderung nach Verlängerung der Fristen gezeigt hat, die wir seit langem erheben.“

 

50.000 Unterschriften notwendig

Die Petition kann online oder per schriftlichem Eintrag in Listen bis zum 10. Oktober unterzeichnet werden. Bei bundesweit 50.000 Unterschriften wird ein sogenanntes „Quorum“ erreicht. Dr. Reis-Berkowicz hätte dann die Möglichkeit, das gemeinsame Anliegen der Ärzteschaft vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen. Die Petition unter der Nummer 83509 findet sich hier.

 

Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 13. September 2018