Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Instandsetzungsarbeiten
18.07.2022 12:34 Alter: 2 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Alleinhaftung bei Auffahrunfall nach Maßregelung

„In grobem Maße verkehrswidrig“


 

 

Wer als Reaktion auf ein Fehlverhalten im Straßenverkehr einen anderen etwa durch plötzliches Abbremsen maßregeln will, muss nach einem Unfall allein für Schäden haften. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 12 U 1518/21) laut Information der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG.

 

Eine Pkw-Fahrerin war auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs. Ein Lkw bog dort ein und nahm ihr die Vorfahrt. Der Ärger darüber war so groß, dass sie den Lkw im Anschluss überholte, sich vor diesen setzte und plötzlich abbremste. Der Lkw-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf. Die Frau wollte nun den Schaden vom Lkw-Fahrer ersetzt bekommen. Das Gericht wies die Klage ab. Die Frau habe sich im groben Maße verkehrswidrig verhalten. Der Unfall sei allein aufgrund ihres Verhaltens passiert. Es greife hier auch nicht der Anscheinsbeweis, aufgrund dessen bei Auffahrunfällen die Schuld beim Hintermann vermutet werde, etwa wegen Ablenkung oder zu wenig Abstand. Auch dass der Lkw-Fahrer die Vorfahrt der Frau missachtete, sei nicht zu berücksichtigen. Denn dadurch sei es nicht zum Unfall gekommen. Wer nur stark abbremse, um andere zu disziplinieren, hafte im Falle eines Unfalls allein. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG  am 18. Juli 2022