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< Begrenzte Mittel – begrenzte Leistung
14.07.2022 14:06 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

KZV-Vorstand NR: Scharfe Kritik am geplanten GKV-FinStG

Nordrhein: Offenen Brief unterschreiben und an die KZV schicken


 

 

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Die KZV Nordrhein ist sich mit der KZBV und allen Schwester-KZVen einig in ihrem Widerstand gegen den Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, dessen Umsetzung für uns drastische Vergütungskürzungen für die Jahre 2023 und 2024 und die gleichzeitige Wiedereinführung der Budgetierung bedeuten würde.

 

Der Referentenentwurf des BMG für das GKV- Finanzstabilisierungsgesetz sieht unter anderem vor:

 

  • das Wachstum des Ausgabenvolumens für die Gesamtheit der zahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz zu begrenzen auf höchstens die um 0,75 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate im Jahr 2023 sowie auf höchstens die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate in 2024.
  • das Wachstum der Punktwerte (zum Stand 31.12.2022) für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz zu begrenzen auf höchstens die um 0,75 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate im Jahr 2023 sowie auf höchstens die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Grundlohnrate für 2024.
  • Minderausgaben für die GKV im vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich in 2023 in Höhe von rund 120 Mio. Euro und in 2024 in Höhe von rund 340 Mio. Euro. Dabei sind die zusätzlich für die neue PAR-Behandlungsstrecke notwendigen, mit GBA und Bewertungsausschuss konsentierten Mittel von 800 bis 900 Millionen Euro pro Jahr nicht berücksichtigt, die zu addieren wären.

 

In der zahnmedizinischen Versorgung soll auf die alten Muster der Kostendämpfungspolitik zurückgegriffen werden. Das macht umso mehr keinen Sinn, als wir uns noch in der Einführungsphase der modernen, präventionsorientierten Parodontitistherapie in der GKV befinden. Eine budgetierte Gesamtvergütung für 2023 und 2024 würde die mit dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesgesundheitsministerium konsentierten Finanzmittel kappen und die neue PAR-Versorgungsstrecke radikal ausbremsen.

 

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung wird sich hat sich, unterstützt von der KZBV-Vertreterversammlung, mit ihrer scharfen Kritik bereits an die Regierung, das Bundesgesundheitsministerium und die Öffentlichkeit gewandt (s. die News der Vortage). Eine Zusammenfassung zentraler Kritikpunkte der KZBV FINDEN SIE HIER.

 

Parallel dazu hat der Vorstand der KZV Nordrhein gemeinsam mit der KZV Westfalen Lippe einen entsprechend Appell an Landesgesundheitsminister Josef Laumann gerichtet (ANLAGE) und verdeutlicht, welche negativen Konsequenzen die Pläne des BMG für die gute Patientenversorgung haben. Dabei haben wir besonders betont, dass die vorgesehenen Vergütungskürzungen in einer Zeit völlig widersinnig sind, in der die Niederlassung junger Zahnärzte gerade in ländlichen Regionen unbedingt gefördert werden muss, um die wohnortnahe flächendeckende Versorgung auch dort weiter sicherzustellen. 

 

Bislang handelt es sich nur um einen Referentenentwurf, bei dem die KZBV, wie die ebenfalls betroffenen Vertragsärzte, Krankenhäuser, Apotheker usw. in dieser Woche die Gelegenheit haben, eine Stellungnahme abzugeben. Wir werden Sie umgehend über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren. 

 

Seien Sie sich gewiss, dass wir gemeinsam mit den Kollegen auf der Bundes- und Landesebene alles tun werden, damit die geplanten einschneidenden Maßnahmen nicht Realität werden!

 

Als Ihre KZV nehmen wir Ihre Interessen mit allen Möglichkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wahr und wenden uns an alle politischen Kanäle, die wir bedienen können. Noch wirksamer gelingt uns das unter Einbeziehung der Darstellung Ihrer Betroffenheit in den Praxen.

 

KZV Nordrhein bittet Zahnärzte um Unterstützung mit beiliegenden offenen Brief

 

Deshalb möchten wir Sie herzlich bitten, möglichst umgehend den beiliegenden offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister (ANLAGE) für alle in Ihrer Praxis tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu kopieren und zu unterschreiben, um auch Ihren Protest zu bekunden. Anschließend senden Sie die unterschriebenen Exemplare bitte bis zum 1. August 2022 an uns

 

per E-Mail an GKV-FIN@KZVNR.DE oder

 

per Fax an 0211 9684 333

 

Dr. Ralf Wagner, ZA Lothar Marquardt, ZA Andreas Kruschwitz

 

Quelle: KZV-NR am 14. Juli 2022

 

Siehe hierzu auch den Aufruf im aktuellen "DZV-Telegramm" 04.22 vom 14. Juli 2022