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12.07.2022 17:57 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen

Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der GKV (GKV-FinStG)

Analyse und Reaktion des FVDZ


 

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Betroffenen am Freitag vergangener Woche den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der GKV-Finanzen offiziell zugeleitet. Den Verbänden wurde zugleich aufgegeben, ihre Stellungnahmen bis zum heutigen Dienstag, 12. Juni, abzugeben. Die Anhörung zum Entwurf findet bereits am morgigen Mittwoch um 9.30 Uhr statt. Der Entwurf war zu Beginn der vergangenen Woche erstmalig bekannt geworden und hatte die KZBV-Vertreterversammlung Mitte vergangener Woche zu einer harschen Reaktion veranlasst.

 

Was steht im Gesetzesentwurf?

 

Es handelt sich um ein reines Kostendämpfungsgesetz, mit dem das Loch in den GKV-Finanzen gestopft werden soll, das entstanden ist u. a. durch die Corona-Pandemie und die Überleitung von (seit 2015) mehr als 3 Millionen Versicherten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die GKV. Insbesondere soll der Anstieg der Zusatzbeiträge von 2023 an gedämpft werden. Neben den Vertrags(zahn)ärzten sind zu dem Zweck auch im Arzneimittelbereich und bei der Krankenkassenverwaltung Einsparungen vorgesehen. 

 

Was ist für den zahnärztlichen Bereich geplant?

 

Der Anstieg des Honorarvolumens für zahnärztliche Leistungen (ohne Zahnersatz) soll 2023 auf die um 0,75 Prozentpunkte verminderte und 2024 auf die um 1,5 Prozentpunkte verminderte Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder begrenzt werden – sowohl für Einzelleistungsvergütungen als auch für Gesamtvergütungen. Ausgenommen sind Leistungen der Individualprophylaxe und Früherkennung. Das soll Einsparungen von circa 460 Millionen Euro erbringen, ohne dass es zu Leistungskürzungen kommt. Das sei als Beitrag der Vertragszahnärzte zur Ausgabenbegrenzung gerechtfertigt, heißt es zur Begründung.

 

Was bedeutet das für die Vertragszahnärzteschaft?

 

Sie alle merken jeden Tag, dass die Kosten in den Praxen eklatant steigen: Energie, Material, Handwerkerkosten und nicht zuletzt die Gehälter. Der Blick u. a. in die Tageszeitung zeigt, wie um Fachkräfte gebuhlt wird – ganz vorne dabei: die öffentliche Verwaltung. Zudem wurde – medizinisch begründet und politisch gewollt – der Leistungskatalog für gesetzlich Versicherte ausgeweitet (PAR, UPS, Behindertenbetreuung). Faktisch werden die Vertragszahnärzte die Leistungsausweitungen mit diesem Gesetz aus eigener Tasche bezahlen!

 

Was ist dagegen zu tun?

 

Das Gesetzgebungsverfahren ist jetzt (unmittelbar vor der Sommerpause) „auf der Schiene“. Aus dem Referentenentwurf wird nach den ersten Beratungen ein Kabinettsentwurf, der dann im Herbst in die Beratungen des Bundestages geht. Es müssen also jetzt – sofort, schnellstmöglich – alle Hebel in Bewegung gesetzt werden. Der Freie Verband, die KZBV und die Bundeszahnärztekammer haben sich darauf verständigt, jeder an seiner Stelle und mit seinen Möglichkeiten abgestimmt zu agieren. Das heißt, Ansprache von Politikern, aber zu gegebener Zeit auch organisierter Protest.

 

Was können Sie tun?

 

Informieren Sie sich online bei KZBV, BZAEK und Freiem Verband über den Stand der Dinge. Wenn Sie persönliche politische Kontakte haben – nutzen Sie diese! Geben Sie Ihrem Protest eine Stimme, indem Sie an Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach schreiben. Sein Vorgänger hat uns in der Pandemie die kalte Schulter gezeigt, er hatte versprochen, Budgetierungen zu beenden.

 

Einen Musterbrief finden Sie hier: https://www.fvdz.de/presse-publikationen/fvdz-aktuell-aktuelle-ausgabe

 

Sie können die Formulierungen übernehmen oder (noch besser) Ihre eigenen Sorgen formulieren – am besten per Briefpost.

 

Für den Bundesvorstand

 

Dr. Joachim Hüttmann

 

Quelle: FVDZ am 12. Juli 2022; Sonderausgabe des FVDZ aktuell