Aktuell
Kategorie: Praxisfinanzen
Kapitalauszahlung aus dem Versorgungswerk
Wichtiges BFH-Urteil
In der aktuellen Ausgabe des Rheinischen Zahnärzteblattes (RZB) macht der Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Nordrhein auf ein hochinteressantes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aufmerksam.
Demnach hat der BFH in einer kürzlich veröffentlichten, höchstrichterlichen Entscheidung (Urteil vom 12.12.2017, Az.: X R 39/15) entgegen der bisherigen Interpretation der Finanzbehörden festgestellt, dass die Auszahlung der Kapitalversorgung den Regelungen über Erträge aus Kapitallebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegt und damit steuerfrei ist, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt ist.
Den kompletten Beitrag erreichen Sie über diesen Link (Button "RZB" in der horizontalen Navigationsleiste).
Quelle: VZN-Verwaltungsausschuss im RZB September 2018, Seite 521