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06.07.2022 11:47 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

FVDZ zu GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

„Keine Korrekturen auf dem Rücken der ambulanten Praxen“


 

 

Zu massiver Kritik aus allen Bereichen der ambulanten medizinischen Versorgung hat der nun öffentlich gewordene Referentenentwurf des neuen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes aus dem Bundesgesundheitsministerium geführt. Die Zahnärzteschaft kritisiert die vorgesehenen Regelungen zur Herabsetzung der Gesamtvergütung und die damit faktisch verbundene strikte Budgetierung der vertragszahnärztlichen Behandlung scharf. „Hier soll die Korrektur einer verfehlten Ausgabenpolitik auf dem Rücken der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und deren Patientinnen und Patienten vorgenommen werden“, verdeutlichte der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader.

 

Um den Gesetzentwurf zur Sanierung der GKV-Finanzen hatte es bereits im Vorfeld harsche Diskussionen gegeben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) musste sich mit einem sehr viel geringeren Steuerzuschuss für das nächste Jahr zufriedengeben als vorgesehen. Ein erster Gesetzentwurf war bereits kurz nach dem Bekanntwerden für nichtig erklärt worden. Nun rudert der Gesundheitsminister noch weiter hinter seine Ankündigungen zurück. Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

 

Der Druck auf die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte habe sich schon in den zurückliegenden Corona-Jahren massiv verstärkt, betonte Schrader. Bei den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wie dem Schutzschirm oder dem Corona-Bonus für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei für die ambulanten Praxen am Ende nur „warme Luft“ übriggeblieben. Jetzt komme weiterer Kostendruck auf die Praxen zu durch steigende Energie- und Lohnkosten. „Budgetierung und Honorardiebstahl sind Instrumente aus der Kostendämpfungs-Mottenkiste, die wir nicht hinnehmen werden – ja nicht hinnehmen können!“, sagte Schrader und forderte die Streichung des entsprechenden Passus aus dem Gesetzentwurf. „Das wird ein heißer Herbst, sollte die Regelung nicht aus dem Gesetz gestrichen werden“, kündigte Schrader an. Quelle: FVDZ-PM vom 6. Juli 2022