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< BSG: Rechtsanwaltsgesellschaft
30.06.2022 09:40 Alter: 2 yrs
Kategorie: GKV-Szene, Medizinrecht, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

Ende der Kostenerstattung für Kopien der Patientenakte?

EuGH soll entscheiden


 

 

Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof einen Fall zur Entscheidung vorgelegt, der die Erstattungspflicht von Kosten für Kopien einer Patientenkartei betrifft (BGH EuGH-Vorlage. v. 29.03.2022, VI ZR 1352/20). Im streitigen Fall forderte ein Patient seine Zahnärztin zur Herausgabe einer kostenlosen Kopie sämtlicher Krankenunterlagen, die in der Praxis über ihn vorliegen, auf. Anhand dieser sollten Behandlungsfehler geprüft werden. Nach bisheriger Rechtsprechung konnten (Zahn)ärzte hierfür eine Kostenerstattung verlangen, und zwar vor Herausgabe. Amts- und Landgericht hatten in diesem Fall die Datenschutzgrundverordnung herangezogen und eine kostenlose Kopie der Unterlagen zugesprochen. Auch der BGH leitet einen Anspruch auf Auskunft nach der DSG[1]VO aus dem Anspruch auf eine datenschutzrechtliche Information und Prüfung ab. Zu Zwecken nach der DSGVO muss dieser kostenfrei sein. Nun soll der EuGH entscheiden, ob ein Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft auch bei einem „anderen – datenschutzfremden, aber legitimen –- Zweck" besteht, wie hier der Prüfung arzthaftungsrechtlicher Ansprüche. Quelle: Rechtsinformationen für Zahnärzte (RI – ZÄ II 2022), heller :: kanter Rechtsanwälte, Gustav-Heinemann-Ufer 56, 50968 Köln, Telefon: 0221 34029330 Telefax: 0221 34029333 Mail: mail@heller-kanter.de, Netz: www.heller-kanter.de, 30. Juni 2022