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23.06.2022 08:52 Alter: 2 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Praxismanagement

DZG eG: „Praxisabgabe ohne Gesamtverkauf“

Clevere Lösung in schwieriger Lage?


 

 

Pressemitteilung der Deutschen Zahnärzte-Genossenschaft (DZG eG):

 

„Wenn eine Zahnarztpraxis am Ende eines langen Arbeitslebens partout nicht zu verkaufen ist, ist das menschlich und finanziell oft ein Drama. Angesichts der aktuellen Marktlage droht vielen Praxisinhaber:innen die Abwicklung. Die DZG-Experten Dr. Hartmut Ohm und Michael Lennartz haben eine bessere Lösung gefunden: Exklusiv für die Deutsche Zahnärzte-Genossenschaft (DZG eG) haben sie ein innovatives Konzept entwickelt, das Praxisabgeber:innen eine neue Perspektive bietet.

 

Gemeinsam mit den Inhaber:innen ermitteln der Praxisberater Ohm und der Jurist Lennartz, ob die Praxis tatsächlich unverkäuflich ist und falls ja: welche Teile für andere Zahnarztpraxen von Wert sein könnten und wer als Übernehmer in Frage käme. Für Neugründungen oder expandierende Praxen wäre zum Beispiel ein gut eingespieltes Praxisteam von Interesse oder die Verwahrung der Patientenkartei. Auch der Zahnarzt oder die Zahnärztin selbst könnten sich noch mit ihrer Arbeitskraft, ihrer Expertise und ihrem Renommee in einer neuen Praxis einbringen.

 

„Solche Schätze kann man heben, und man sollte sie auch heben“, sagt Ohm – und meint damit auch die potenziellen Aufnehmer: „Alle Zahnarztpraxen stehen heute unter dem wirtschaftlichen Druck, ihre Strukturen intensiv zu nutzen. Leerstand und ungenutzte Behandlungszeit kann sich niemand erlauben. Wer also das Personal und das Patientengut einer Abgeberpraxis übernimmt, kann seine Auslastung schnell verbessern und seiner Praxis einen ordentlichen Schub geben.“

 

„Für alle diese Lösungen benötigt man allerdings eine individuelle und vor allem rechtlich sichere Gestaltung“, warnt Lennartz, Vorstand Recht in der DZG eG. Insbesondere eine Übergabe der Patientenkartei zur Verwahrung erfordere juristische Begleitung. Ein Verkauf würde gegen das Berufsrecht verstoßen. Die DZG organisiert solche Übergänge für Praxisabgeber in einem Zwei-Stufen-Konzept und begleitet durch den Prozess von der Ermittlung der Marktlage bis zum Abschluss.“ Kontakt:  www.dzg-eg.de, Mail: info@dzg-eg.de, Tel. 030/577 008 91-0

 

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Zahnärzte-Genossenschaft (DZG eG) am 22. Juni 2022