Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Absehen vom Fahrverbot
17.06.2022 17:30 Alter: 2 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen, Praxismanagement

DZV-Mitgliederversammlung 2022

Veranstaltung am kommenden Mittwoch in Pulheim


 

 

Information unseres Kooperationspartners Deutscher Zahnärzte Verband e.V. (DZV) – DZV-Telegramm am 17. Juni 2022:

 

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

 

Wir möchten Sie an unsere, auch in diesem Jahr wieder in Präsenz in Pulheim stattfindende, Mitgliederversammlung erinnern. Die Einladung für den 22. Juni 2022 von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Kultur- und Medienzentrum, Dr.-Karl-Köster-Saal, Steinstraße 15 in 50259 Pulheim haben Sie inzwischen erhalten. Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich wieder durch den sehr interessanten, innovativen und mit wichtigen Neuigkeiten um die Gesundheitspolitik gefüllten Vortrag unseres Ehrenvorsitzenden und stellvertretenden KZBV-Vorsitzenden, Martin Hendges auf den aktuellsten Kenntnisstand rund um die praxisrelevanten Themen bringen:

 

„Gesundheitswesen im Wandel – Herausforderungen und Chancen für den Bereich der zahnmedizinischen Versorgung". Zudem wird Martin Hendges über den neuesten Stand im Bereich der TI, PAR-Leistungsstrecke sowie die ePa berichten. Unsere neuesten DZV-Projekte wird Ihnen die Vorsitzende, Dr. Angelika Brandl-Riedel, in ihrem Rechenschaftsbericht vorstellen. Der Beiratsvorsitzende, Dr. Patrick Bruns, wird von der Arbeit des Beirates berichten.

 

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung informiert uns Herr Axel Lottermoser, Referatsleiter Akkreditierung und Prämien unseres Kooperationspartners, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), zum Thema „BGW Orga-Check – der Selbsttest für Ihren Arbeitsschutz“. Sie erhalten einen Fortbildungspunkt nach BZÄK und DGZMK.

 

Corona-Bonus für Zahnarztpraxen und Arztpraxen i. H. v. 4.500 €

 

Der Bundesrat hat am 10.6.2022 dem Vierten Corona[1]Steuerhilfegesetz zugestimmt und in diesem Zuge auch ei[1]nen Corona-Bonus für Zahnarztpraxen und Arztpraxen i.H. v. 4.500 € ermöglicht. Der Bonus ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Er kann also Brutto für Netto gezahlt werden. Die neue Begünstigung nach § 3 Nr. 11b EStG gilt für Auszahlungen in der Zeit vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 und steht unabhängig und zusätzlich neben dem bisherigen Corona Bonus i. H. v. 1.500 € nach § 3 Nr. 11a EStG. Der Bonus muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und kann somit z.B. nicht einfach das Urlaubsgeld oder eine bereits vereinbarte Gehaltserhöhung ersetzen. Die Auszahlung kann lohnabrechnungstechnisch frühestens im Juli 2022 erfolgen. Eine Information unseres Kooperationspartners Wilde und Partner MbB

 

Wir freuen uns, Sie am 22. Juni 2022 in Pulheim begrüßen zu dürfen.

 

Gute Anfahrt und herzliche Grüße

 

Ihre Dr. Angelika Brandl-Riedel

 

Vorsitzende des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V.