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07.06.2022 16:35 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen

Bundesrat berät abschließend über Gesetz zum neuen Mindestlohn

Auch Mini- und Midijob-Grenze sollen steigen


 

 

Zum 1. Oktober 2022 soll in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde gelten. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen. Der Bundesrat befasst sich am 10. Juni 2022 abschließend mit dem Gesetzesbeschluss.

 

Ausnahme vom üblichen Vorgehen

 

Mit der gesetzlichen Festlegung des Mindestlohns weichen Bundesregierung und Bundestag vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

 

Auch Mini- und Midijob-Grenze steigen

 

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus - die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht der Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an. Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

 

Impuls für die wirtschaftliche Erholung

 

Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben auf den Weg gebracht hat, mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und Frauen. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung geben.

 

Rasches Inkrafttreten geplant

 

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können - u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.

 

Drucksache: Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung / TOP 26

 

Quelle: Bundesrat / Ausschussempfehlung