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05.06.2022 10:27 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Praxisfinanzen, Privates Gebührenrecht

Ärzte wollen eigene GOÄ testen

„Preisfindung“ fehlt noch


 

 

Quelle: Presseagentur Gesundheit (pag) / univadis Aktuell

 

Am Ende seiner Eröffnungsrede zum 126. Deutschen Ärztetag (24. bis 27. Mai) holte Kammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt das Gastgeschenk für Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hervor - ein Buch, ein sehr dickes Buch. Schlichter Titel: „GOÄ“. Bei dem Wälzer handelt es sich um den Vorschlag der Bundesärztekammer (BÄK) und des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte.

 

Seit Jahrzehnten warten die Ärzte auf eine grundlegende GOÄ-Reform. „Geschehen ist bisher nichts und wir empfinden das als einen Affront“, klagt Reinhardt. Die Ärzteschaft behelfe sich derzeit mit Analog-Ziffern. Die Folge laut Reinhardt: Verunsicherung, Rechtsstreitigkeiten und unnötige Bürokratie. Einen Tag später veranschaulicht er die Problematik auf einer Pressekonferenz: „Es ist kein Zustand, dass jemand eine Kohärenztomographie in einer Rechnung als Herz-Ultraschalluntersuchung abbilden muss, weil man das als die analog richtige Ziffer dafür ansieht und vereinbart hat.“

 

Der vom PKV-Verband und der Kammer ausgearbeitete GOÄ-Vorschlag stehe zur Umsetzung bereit. „Was noch nicht konsentiert ist, ist die Preisfindung“, sagt Reinhardt in der Eröffnungsrede. Parallel zum Ärztetag veröffentlichen seine Organisation und die Vertretung der privaten Krankenversicherer ein gemeinsames Statement. „Das rechtliche Regelwerk ist bereits komplett fertiggestellt und konsentiert. Unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften wurden die Leistungsbeschreibungen erarbeitet – damit ist der aktuelle Stand der modernen Medizin in insgesamt rund 5.600 Ziffern präzise definiert“, beschreiben sie ihre Vorarbeit. Zudem bereiten sie gerade eine Testphase der neuen GOÄ für den Echtbetrieb vor. „Auf deren Grundlage wird dann die endgültige Einigung erfolgen.“

 

Gastredner Lauterbach nimmt das Geschenk mit Humor entgegen. Der dicke Wälzer stehe nicht gerade für Entbürokratisierung, meint er, verspricht aber: „Ich werde es vorurteilsfrei prüfen.“ In seinem Beitrag schimmert allerdings durch, dass die GOÄ keine Priorität für ihn habe. Die Ampel habe sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, nicht am dualen System von GKV und PKV zu rütteln. Reinhardt setzt auf die vorurteilsfreie Prüfung des Ministers. „Ich werde ihn beim Wort nehmen“, sagt er auf der Pressekonferenz.

 

Förderungsgesetz für Praxen

 

Der Kammerpräsident hat noch weitere Forderungen. „Wir brauchen analog zum Krankenhauszukunftsgesetz ein Praxiszukunftsgesetz“, nennt er eine. Davon erhofft sich Reinhardt den interoperablen Ausbau des ambulanten Sektors und die digitale Vernetzung zwischen den Praxen sowie anderen Versorgungsbereichen. Digitale Anwendungen dürften nur verpflichtend für die Vertragsärzte sein, wenn sie durch Testphasen ihre Alltagstauglichkeit unter Beweis gestellt hätten. Lauterbach sieht es auch so und ist überzeugt davon, dass die Digitalisierung die Medizin besser mache.

 

Reinhardt warnt außerdem davor, dass „unser Gesundheitssystem in ein profitorientiertes Franchise-System umgewandelt wird“. Im ambulanten Bereich müsse der Gesetzgeber den Einfluss von Private-Equity-Gesellschaften in Medizinischen Versorgungszentren eindämmen.

 

Krankenhausinvestitionen: Bund muss einspringen

 

Doch nicht nur der ambulante Bereich steckt voller Herausforderungen. „Wir brauchen eine dauerhafte additive Ko-Finanzierung der Krankenhausinvestitionskosten durch den Bund unter Wahrung der grundgesetzlich verbrieften Krankenhausplanungshoheit der Länder“, fordert der BÄK-Chef. Der Bund müsse einspringen, weil die Länder den Investitionsstau allein nicht abbauen können. Reinhardt erinnert die Ampelregierung an den im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung. Die Ärzteschaft müsse in diesen Prozess von Anfang an eingebunden werden. Das hätte er sich schon bei der personellen Zusammenstellung der Regierungskommission für Krankenhausreformen gewünscht. Die Ärzteschaft erwarte nun, dass sie regelmäßig und strukturiert in den Beratungen berücksichtigt werde und auch Gelegenheit zu Stellungnahmen bekomme, sagt Reinhardt in Richtung Lauterbach. Dieser entgegnet listig: „Man darf die Wissenschaft nicht gegen die Praxis ausspielen.“ Die Vorschläge der Kommission würden natürlich mit den Praktikern besprochen.

 

Gemeinsamer Nenner: DRG-Reformen

 

Reinhardt wünscht sich außerdem eine neue Vergütungssystematik. Die DRGs seien zu starr und zu sehr auf Wettbewerb ausgerichtet. Der Minister kündigt in der Tat Reformen des Fallpauschalensystems in der Kinderheilkunde und Geburtshilfe an. Um eine kalte Bereinigung zu verhindern, schlägt er ein Vergütungssystem aus Sockelbetrag, fixen Kosten und variablen Kosten vor. Ferner macht er sich für die Ambulantisierung und den damit verbundenen Hybrid-DRGs stark. Auch die Notfallversorgung wolle er angehen – zusammen mit der Ärzteschaft. Lauterbach: „Wir brauchen einen größeren Wurf.“ Der Minister will außerdem in Public Health investieren und kündigt an: „Wir werden ein deutsches Institut für den öffentlichen Gesundheitsdienst gründen“.

 

Sowohl Reinhardt als auch Lauterbach machen sich Nachwuchssorgen: Die Ärztekammer geht von 5.000 bis 6.000 notwendigen Medizinstudienplätzen aus. Lauterbach sieht dabei die Länder in der Pflicht. Selbst wenn es zeitnah dazu kommen sollte, weist BÄK-Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen auf der Pressekonferenz einen Tag später auf das Zeitproblem hin: Diese Menschen stünden frühestens in zehn Jahren der Versorgung zur Verfügung. „Wir müssen auch an anderen Stellschrauben drehen.“

 

Der Ärztetag legt dieses Jahr einen Schwerpunkt auf die Kinder- und Jugendmedizin – speziell unter Pandemiebedingungen. Die Jüngeren seien während Corona vernachlässigt worden. Künftig müssten Schulschließungen verhindert werden. Einig sind sich Reinhardt und Lauterbach, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Der Minister kündigt eine Impf- und Teststrategie an, um einer Herbstwelle zu begegnen. „Wir werden erneut Ihre Hilfe benötigen“, wendet er sich an die Ärzte. Die Betonung der Zusammenarbeit mit den Behandlern zieht sich wie ein roter Faden durch Lauterbachs Rede. Mehrmals betont er den Wunsch nach Kooperation. Er spürt aber auch die Anspruchshaltung der Ärzteschaft. Sie erwartet viel von ihm. Lauterbach sagt, dass er teilweise unter Druck stehe, „weil ich noch kein Feuerwerk an Gesetzen gezündet habe“. Er wolle die Dinge aber sorgfältig und gemeinsam vorbereiten.

 

Neues Personalbemessungsinstrument

 

Reinhardts Forderungen finden sich in Beschlüssen und Forderungen des 126. Ärztetags wieder. So verlangt das Ärzteparlament grundlegende Reformen im stationären Sektor sowie ein Praxiszukunftsgesetz. Für die Notfallversorgung wünschen sich die Abgeordneten ein Gesamtkonzept. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst ein Ersteinschätzungsverfahren entwickeln soll, lehnen sie ab. Keinesfalls sollten „Fakten geschaffen werden, bevor dieses Gesamtkonzept steht“. Bestehende Versorgungsangebote, wie Portalpraxen und Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern, sollten unter Einbeziehung der Ärztekammern weiterentwickelt werden.

 

Außerdem spricht sich der Ärztetag für ein neues Personalbemessungsinstrument aus. Dieses stammt ursprünglich aus der Feder des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Die BÄK hat es weiterentwickelt. Ziel sei die Abbildung von Inhalten und Zeitkontingenten zur direkten und zur indirekten Patientenversorgung sowie für über 100 weitere ärztliche Aufgaben und Pflichten, erklärt Kammer-Vorstandsmitglied Dr. Susanne Johna. Ihr Vorstandskollege Prof. Henrik Herrmann stellt den Abgeordneten das Instrument vor. „Im Ergebnis wurde ein flexibles, an die jeweilige hausinterne Betriebsorganisation anpassbares Kalkulationsinstrument entwickelt, das nach seiner Fertigstellung eine integrierte Gesamtkalkulation der benötigten Vollzeitkräfte auf Basis qualitativ verbindlicher Kriterien ermöglicht“, sagt er. Der Ärztetag bittet die BÄK, dieses Instrument weiterzuentwickeln und es Nutzern zur Verfügung zu stellen.

 

Sollte eine neue GOÄ nicht bis zum 31. Dezember eingeführt worden sein, fordert der Ärztetag die BÄK auf, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sogenannte Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz zu informieren. „Diese Abdingung wird insbesondere für Gesprächs-, persönliche Untersuchungs- und andere zuwendungsintensive Arztleistungen in Erwägung gezogen“, informiert die BÄK in einer Pressemitteilung.

 

„Gesundheit“ als Schulfach

 

Der Ärztetag macht sich zudem für die schnelle Umsetzung eines Gesundheitsdatennutzungsgesetz stark. Daran knüpfen die Abgeordneten aber drei Bedingungen: Die Nutzung medizinischer Daten für Forschungszwecke müsse auf eine Verbesserung der Versorgung abzielen. Eine Datenfrei- und -weitergabe dürfe nur freiwillig erfolgen. Und die Ampelregierung soll die Ärzteschaft aktiv in den Gesetzesprozess einbeziehen. Außerdem bekennt sich die Ärzteschaft zum Opt-Out-Verfahren bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Und für digitale Anwendungen sollte eine dauerhafte Testregion etabliert werden.

 

Weitere Forderungen des Ärztetags sind die Einführung eines Schulfaches „Gesundheit und Nachhaltigkeit“, ein Meldesystem für Angriffe auf Einsatzkräfte und medizinisches Personal und die Etablierung von Zentren für seltene Erkrankungen sowie die dauerhafte Finanzierung dieser durch die Kostenträger.

 

Reinhardt „grüßt“ homöopathische Ärzte

 

Für Aufsehen sorgt außerdem die Entscheidung des Ärztetages, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Muster-Weiterbildungsordnung zu streichen. Für den Antrag findet sich eine deutliche Mehrheit. „Wissenschaftliche Studien, die einen evidenzbasierten Einsatz der Homöopathie belegen, fehlen. Damit fehlen auch die Grundsätze, nach denen in einem kollegialen Gespräch der Wissenserwerb in der Weiterbildung überprüft werden kann“, heißt es in dem Antrag. Demnach haben sich bereits 13 der 17 Landesärztekammern entschieden, die Zusatzbezeichnung nicht in das Landesrecht zu übernehmen. Minister Lauterbach begrüßt die Entscheidung auf dem Ärztetag. „Gute Medizin steht auf dem Boden der Wissenschaft. Für Homöopathie gibt es dort keinen Platz. In einer solchen Frage muss man Farbe bekennen“, twittert er. Dass der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) alles andere als einverstanden damit ist, dürfte niemanden überraschen. „Es liegen genügend qualitativ hochwertige Studien unterschiedlichen Designs vor, die hinreichend einen Nutzen der Homöopathie belegen“, behauptet seine Vorsitzende Dr. Michaela Geiger.

 

Der DZVhÄ begeht übrigens fast zeitgleich (25. bis 28. Mai) zum Ärztetag seinen Kongress in Münster. Pikant: BÄK-Präsident Reinhardt hat für die Veranstaltung ein Grußwort verfasst. Darin spricht er sich zwar nicht für Homöopathie aus. Doch warum der oberste Vertreter der deutschen Ärzteschaft überhaupt für den DZVhÄ zur Feder gegriffen hat, hinterlässt das eine oder andere Fragezeichen. Quelle: Presseagentur Gesundheit (pag) am 2. Juni 2022