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18.05.2022 16:49 Alter: 2 yrs
Kategorie: Praxismanagement, Zahnheilkunde

BGW: Arbeitsschutz in den Praxen beibehalten

„Geeignete Schutzmaßnahmen“


 

 

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (BGW) hat darauf hingewiesen, dass der Arbeitsschutzstandard für ärztliche und zahnärztliche Praxen das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus bei der Arbeit minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten schützen soll. Die Gefahr von betrieblichen Krankheitsausbrüchen sei wegen der Omikron-Variante hoch. Daher sollten unnötige Kontakte vermieden und „Pausen idealerweise im Freien verbracht werden“, heißt es auf der Webseite. Soweit möglich sollte Homeoffice angeboten werden. Besprechungen oder Personalschulungen sollten reduziert und unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen abgehalten, Wartezeiten von Patienten vermieden werden. Alle Personen seien über die aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz zu informieren. Beschäftigte mit Symptomen einer Atemwegserkrankung und Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion oder positivem Antigentest haben laut BGW „der Arbeitsstätte fernzubleiben beziehungsweise diese unverzüglich zu verlassen“. Im Übrigen seien die jeweiligen Verordnungen der Länder zu beachten. Quelle: „FVDZ aktuell“ am 17. Mai 2022