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12.03.2018 19:14 Alter: 6 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht

GOZmasters: Streitfragen auf den Punkt gebracht

Acht Experten erklären durchaus unterhaltsam eine trockene, aber geldwerte Materie


Bericht über die Veranstaltung bei Quintessence News:

 

Wie berechnet man eine „Socket Preservation“? Was hat es mit der 2197 neben der 2060ff. auf sich? Und welche Bedeutung haben eigentlich die „Amtlichen Begründungen“? Fragen, auf die es jetzt in Düsseldorf Antworten gab.

 

Das hätte ein durchaus explosiver Tag werden können: Die sieben Herren und eine Dame, die am 10. März 2018 im Maritim-Hotel am Flughafen in Düsseldorf auf dem Podium Platz genommen hatten, waren im Vorfeld nicht immer zimperlich in Wort und Schrift miteinander umgegangen. Ihr Streitfeld: Die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ.

 

Geballte GOZ-Kompetenz versammelt

„GOZMasters“ war der Titel der Veranstaltung, zu der die ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG diese geballte GOZ-Kompetenz versammelt hatte. Das Format erwies sich für Diskutanten und Teilnehmer als durchaus glücklich, gelang es doch, wichtige Streit- und Auslegungsfragen transparent und verständlich, vielfach auch sehr unterhaltsam auf den Punkt zu bringen. In These und Antithese wurden von den Experten elf Themen beleuchtet und unter Beteiligung des Podiums und des Publikums diskutiert. Praktischerweise waren im Publikum einige weitere Abrechnungsexperten versammelt, und auch die Seite der Kostenerstatter war vertreten.

 

Die Experten:

Dr. Wolfgang Menke, Vorsitzender des Ausschusses für Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer

Dr. Christian Öttl, Mitglied im Bundesvorstand des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte, Referent für Honorarwesen

Dr. Wilfried Beckmann, von 2008 bis 2018 Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands

Dr. Peter H.G. Esser, Fachautor zu Abrechnungsfragen und GOZ-Berater der ZA

Dr. K. Ulrich Rubehn, von 2009 bis 2013 Vorsitzender des GOZ-Senats der BZÄK und federführend für die Entstehung des GOZ-Kommentars der BZÄK

Dr. Ursula Stegemann, seit 2010 im Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein, Referat Gebührenrecht

Dr. Michael Striebe, früherer GOZ-Experte der Zahnärztekammer Niedersachsen und Co-Autor des GOZ-Kommentars der BZÄK

Dr. Dr. Alexander Raff, stellvertretender Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Mitautor eines bekannten GOZ-Kommentars

 

ZA-AG-Vorstandsmitglied Dr. Daniel von Lennep, der mit Dr. Sarah Schrey, seiner Vorstandskollegin von der ZA-Genossenschaft, den Tag moderierte, ließ bei vielen Punkten am Schluss das Publikum per symbolischem „Applausometer“ abstimmen, welcher Variante in der Praxis der Vorzug gegeben würde []

 

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Quelle: Quintessence News am 12. März 2018