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08.05.2022 09:35 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

VV der KZV-Nordrhein

Resolution und weitere Beschlüsse


 

 

 

 

Im Verlauf der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein (KZV-NR) haben die Delegierten am vergangenen Samstag folgende Resolution und weitere Beschlüsse verabschiedet:

 

Resolution zur Vertreterversammlung der KZV Nordrhein am 07.05.2022 in Düsseldorf

 

Headline:               Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte stehen bereit, Schutzsuchende unbürokratisch zu versorgen

 

Resolution:

 

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein erklärt sich im Namen der gesamten Vertragszahnärzteschaft in Nordrhein solidarisch mit allen Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine. Dies gilt nicht zuletzt auch für Heil- und Pflegeberufe, die derzeit vor Ort häufig unter Einsatz des eigenen Lebens den Opfern des russischen Angriffskriegs helfen und Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglichen.

 

Zugleich bekennt sich der Berufsstand einmal mehr ausdrücklich zu Werten wie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit und verurteilt die russische Aggression gegen die Ukraine auf das Schärfste. Die schrecklichen Bilder aus dem Kriegsgebiet erschüttern uns und machen uns tief betroffen.

 

Präsident Putin und die russische Staatsführung sind aufgerufen, den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg sofort zu stoppen, sich umgehend aus der Ukraine zurückzuziehen und die Souveränität der Ukraine wiederherzustellen.

 

Die Kampfhandlungen bringen Tod und schwerste physische und psychische Verletzungen. Sie verursachen unvorstellbar großes Leid. Die Lebensgrundlage der Menschen in der Ukraine wird auf Jahre zerstört, Familien auseinandergerissen und Kinder ihrer Zukunft beraubt.

 

Das ukrainische Gesundheitssystem gerät mit jedem Tag, den dieser Krieg andauert, an seine Belastungsgrenzen. Viele Menschen benötigen dort jetzt dringend humanitäre Unterstützung und medizinische Versorgung, Hunderttausende sind bereits auf der Flucht in die Nachbarländer und auch nach Deutschland.

 

Wir Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte stehen bereit, die in Deutschland Schutz vor dem Krieg suchenden Menschen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch zu versorgen und nach besten Kräften humanitär und finanziell zu unterstützen.

 

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein bittet den Gesetzgeber, kurzfristig die notwendigen Rahmenbedingungen zur unbürokratischen zahnmedizinischen Versorgung der Geflüchteten zu schaffen und sagt der Bundesregierung umfassende Unterstützung bei allen Maßnahmen zu, die das Leid dieser Menschen zu lindern helfen.

 

Headline: Gesundheitsversorgung gehört nicht in die Hände von Spekulanten

 

Antrag:

 

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein fordert die Politik auf, den ungebremsten Zustrom versorgungsfremder Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland in die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung wirksam zu unterbinden. Die im TSVG verfassten Regelungen bezüglich investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) sind dringend fortzuentwickeln. Darüber hinaus sollte für mehr Transparenz und Patientenschutz auf Bundes- und Landesebene ein verpflichtendes Register für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) geschaffen werden. Angaben von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen auf Praxisschild und Website von MVZ müssen verpflichtend werden.

 

Begründung:

 

Finanzinvestoren nehmen immer mehr Einfluss auf das solidarisch geprägte Gesundheitswesen in Deutschland. Seit Jahren werden von der Standespolitik mit Analysen und Gutachten die fatalen Folgen der Einflussnahme versorgungsfremder, renditeorientierter Investoren auf die Patientenversorgung belegt, ohne dass bisher wirklich wirksame gesetzliche Maßnahmen ergriffen wurden. Das aktuelle IGES-Gutachten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) belegt eindrucksvoll die Richtigkeit der seinerzeitigen im Auftrag der KZBV erstellten Gutachten; In investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) liegen die abgerechneten Honorarvolumina deutlich über denen in anderen Medizinischen Versorgungszentren. Die Zunahme der Zahl der iMVZ verläuft dynamisch, der Aufkauf von Praxen durch Fremdinvestoren wird weiter vorangetrieben. Die Gesundheit der Menschen darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Denn diese Entwicklung führt dazu, dass die Freiberuflichkeit massiv in Frage gestellt wird und dass für jüngere Kolleginnen und Kollegen die Übernahme einer Arzt- bzw. Zahnarztpraxis finanziell nicht mehr zu tragen ist. Medizinische Versorgungszentren, die oft von renditeorientierten anonymen Kapitalgebern im Hintergrund finanziert werden, sind eine Gefahr für das Gesundheitssystem. Weiteres Abwarten der Politik führt zu unabwendbaren negativen Folgen für die Patientenversorgung in Deutschland.“

 

Headline: Aufhebung der Vergütungsobergrenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung über das Jahr 2022 hinaus

 

Antrag:

 

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein fordert die Politik auf, die Vergütungsobergrenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung über das Jahr 2022 hinaus aufzuheben.

 

Begründung:          

 

Es hat sich gezeigt, dass die für die Jahre 2021 und 2022 aufgehobenen Obergrenzen der Gesamtvergütung keinerlei Gefahr für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.

 

Gerade den jungen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten wird damit finanzielle Planungssicherheit gewährt und somit ein dringend erforderlicher Anreiz zur Niederlassung geschaffen.

 

Headline: Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung erhalten, Arzt-Patienten-Verhältnis schützen

 

Antrag:

 

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein fordert die Politik auf, nicht mehr durch gesetzliche Vorgaben in das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis einzugreifen.

 

Begründung:

 

Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient ist elementar für eine gute medizinische Behandlung. Es muss erhalten und geschützt bleiben. Grundpfeiler hierfür sind das Prinzip der freiberuflichen Berufsausübung (in inhabergeführten Praxen) und eine funktionierende Selbstverwaltung. Nur auf der individuellen und vertrauensvollen Ebene zwischen Zahnarzt und Patient lässt sich das Spannungsfeld aus Interessen der Patientinnen und Patienten einerseits und dem gesetzlich vorgegebenen Gebot einer wirtschaftlichen, angemessenen, notwendigen und zweckmäßigen Behandlung andererseits abbilden. Das Wohl des Patienten sollte immer Vorrang haben, denn diesem Wohl ist der Zahnarzt immer verpflichtet. Ein Übermaß an Bürokratie, Regulierungen und Budgetierungen schränkt eine freiheitliche Berufsausübung ein. Daher muss der für die zahnmedizinische Behandlung notwendige Freiraum erhalten und geschützt bleiben. Es darf nicht durch staatliche Normsetzungen eingeschränkt werden. Hierfür ist eine intakte Selbstverwaltung als sachkundiges, freiheitliches Organisationsprinzip maßgeblich.

 

Quelle: Freier Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) am 7. Mai 2022 / Düsseldorf