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22.04.2022 09:41 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet

Bundesschiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge für TI fest

Neue Eckpunkte für Arztpraxen


 

 

(Arzt)Praxen erhalten höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur. Das hat das Bundesschiedsamt entschieden. So werden die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt. Die KBV hatte in den vergangenen Monaten mehrfach darauf gedrängt, die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) anzupassen, um marktgerechte Kostenerstattungen zu erreichen. Der GKV-Spitzenverband hatte dies abgelehnt, weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hat. Die nun festgelegten Eckpunkte sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor; statt 595,00 Euro erhalten Praxen nunmehr 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen auch die Erstattungen für die Terminals beinhaltet sind, werden angehoben.

 

Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur

 

Das Schiedsamt hat weiterhin festgelegt, dass Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet bekommen, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Auch das hatten die Krankenkassen in den Verhandlungen mit der KBV abgelehnt. Bei der Komfortsignatur schaltet der Arzt mit der Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) den ganzen Tag steckt und das – um Missbrauch zu vermeiden – an einem gesicherten Platz steht. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBAs verfügt.

 

Erhöhung weiterer Pauschalen

 

Erhöhungen wird es zudem bei verschiedenen Pauschalen für Anwendungen der Telematikinfrastruktur geben. So erhalten Praxen für die Einrichtung von KIM nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Der Dienst wird unter anderem für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt. Auch bei den Erstattungen der Betriebskosten konnte die KBV Anpassungen für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte erreichen.

 

Aufsätze für störanfällige Kartenterminals

 

Zu den Aufsätzen für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico gab es ebenfalls eine Entscheidung. Danach sollen die Praxen einen Kartenterminal-Zuschlag für die betroffenen Geräte am Empfang der Praxis erhalten. Die Verhandlungspartner wurden beauftragt, die Details in einer Vereinbarung festzulegen (die PraxisNachrichten werden darüber in Kürze gesondert informieren). Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt. Dieses Problem tritt seit Anfang des Jahres vermehrt auf und führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs.

 

Schiedsamt lehnt nachträgliche Finanzierung ab

 

Die Forderung nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, lehnte das Schiedsamt ab. Es begründete dies damit, durch rückwirkende Beschlüsse ehemals getroffene Entscheidungen der Selbstverwaltung – einschließlich Schiedsamt – aufzuheben. Die KBV hatte eine komplette Refinanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur verlangt, auch für die in den letzten Jahren nicht ausgeglichenen Kosten. Zudem bleibt es dabei, dass die Fallzahl der Jahre 2016/2017 einer Betriebsstätte maßgeblich dafür ist, wie viele Kartenterminals eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt. Die Forderung der KBV, aktuellere Fallzahlen heranzuziehen, wurde abgelehnt.

 

Zum Start der Telematikinfrastruktur hatten KBV und GKV-Spitzenverband in der TI-Finanzierungsvereinbarung Pauschalen für die Erstausstattung (Konnektor und Kartenterminal) sowie für den laufenden Betrieb festgelegt und diese immer wieder angepasst. Mit dem weiteren Ausbau der TI wurde die unzureichende Höhe der vereinbarten Pauschalen in der letzten Zeit immer deutlicher, nicht zuletzt deshalb, weil die Hersteller ihre Preise fortlaufend erhöht haben. Nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes werden KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung nunmehr anpassen. Die Auszahlung der Kostenpauschale erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

 

Anpassungen in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI)

 

 

Pauschale

 
 

bisherige Erstattung

 
 

neue Erstattung

 
 

Pauschalen für Kartenterminals und Konnektoren

 
 

Erstausstattungspauschale (für Konnektor und stationäres Kartenterminal)

 
  
   
  • bis zu 3 Ärzte in der Praxis
 
 

1549,00 Euro

 
 

1661,50 Euro

 
   
  • 4 bis zu 6 Ärzte in der Praxis
 
 

2084,00 Euro

 
 

2309,00 Euro

 
   
  • mehr als 6 Ärzte in der Praxis
 
 

2619,00 Euro

 
 

2956,50 Euro

 
 

Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan

 
 

595,00 Euro pro Gerät

 
 

677,50 Euro pro Gerät

 
 

Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße)

 
 

Keine

 
 

677,50 Euro pro Gerät

 
 

Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico

 
 

Keine

 
 

Höhe des Erstattungsbetrages noch offen*

 
 

Austausch defekter Konnektoren

 
 

Keine

 
 

Wird bei Bedarf über KVen erstattet (bundesweites Budget von 4 Millionen Euro vereinbart)

 
 

Pauschalen für Anwendungen der TI

 
 

Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan:
Pauschale für Konnektor-Update

 
 

380 Euro

 
 

530 Euro

 
 

Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan:
Integrationspauschale für PVS-Update

 
 

150 Euro

 
 

400 Euro

 
 

KIM / eArztbrief: Einrichtungspauschale

 
 

100 Euro

 
 

200 Euro

 
 

ePatientenakte: Integrationspauschale für PVS-Update

 
 

150 Euro

 
 

350 Euro

 
 

Neue Betriebskostenpauschalen für:

 
  
   
  • Notfalldatenmanagement
 
 

Keine

 
 

5,25 Euro je Quartal

 
   
  • eMedikationsplan
 
 

7,50 Euro je Quartal

 
   
  • ePatientenakte
 
 

23,25 Euro je Quartal

 
 

*KBV und GKV-Spitzenverband treffen dazu in Kürze eine Vereinbarung.

 

 

Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“ am 22. April 2022