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01.04.2022 17:03 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxisfinanzen

BMG stellt klar: Leistungserbringer nicht in der Pflicht

Zahnärzte nicht für Datenschutzverstöße bei Konnektoren verantwortlich


 

 

Auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat das Bundesgesundheitsministerium nunmehr in einer Stellungnahme erklärt, dass Leistungserbringer nicht für die Datenverarbeitung von Konnektoren verantwortlich sind. Auch die KZVWL hat diese Initiative ausdrücklich unterstützt und eingefordert!

 

„Für uns ist das die logische Konsequenz. Die Leistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, die Telematikinfrastruktur inklusive des Konnektors zu nutzen. Sie können und müssen ausschließlich Komponenten nutzen, die vorab durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und durch die gematik zertifiziert werden“, erklärt Michael Evelt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVWL. Umso erstaunlicher war die Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten vom Februar, er sehe die Leistungserbringer hier in der Pflicht. Diese offensichtliche Fehleinschätzung hatte für große Unsicherheit und Unverständnis bei allen Nutzern der TI gesorgt.

 

„Wir sind froh, dass nun endlich Klarheit herrscht, nur Akzeptanz schafft Vertrauen“, so Evelt weiter. Ärzte und Zahnärzte, die den Konnektor nur als „Blackbox“ nutzen können, hier zur Verantwortung zu ziehen, wäre unverantwortlich gewesen.

 

Wichtig sei bei allen weiteren Vorhaben, einen eindeutigen rechtsverbindlichen datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Rahmen für alle Beteiligte im Gesundheitswesen zu schaffen. Darüber hinaus sollte es selbstverständlich sein, dass die jetzige Einführung von Komponenten und Diensten der TI 1.0 ohne Sanktionierungsmaßnahmen belegt werden und dass die Produkte erst ausreichend in Tests erprobt werden müssen, bevor sie produktiv anzuwenden sind. Quelle: KZVWL am 1. April 2022