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02.09.2018 13:58 Alter: 6 yrs

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.09.2018

Realistischere PKW-Abgasprüfung / Aus für fast alle Halogenlampen


Die Bundesregierung teilte mit, dass ab 1. September 2018 für die Erstzulassung von Kfz ein neues Abgasprüfverfahren gilt und Halogenlampen nicht mehr hergestellt werden dürfen.

 

Neu zugelassene Pkw werden ab dem 1. September mit dem neuen Verfahren“WLTP“ (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure – deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren) auf ihre Abgaswerte überprüft. Das Verfahren soll realistischere Werte über die Abgasemissionen eines Fahrzeugs geben. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändere sich grundsätzlich nichts. Sie richte sich weiter nach dem CO2-Prüfwert und Hubraum. Da aber das neue WLTP-Verfahren in der Regel höhere CO2-Werte liefert, könne sich in vielen Fällen auch die Kfz-Steuer erhöhen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

 

Zudem werden ab dem 1. September Halogenlampen – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr hergestellt. Das Verbot umfasse vor allem die Halogenglühlampen für normale Netzspannung von 230 Volt und mit einem E27- oder E14-Schraubsockel. Restbestände dürften noch verkauft werden. Bereits seit Herbst 2009 verschwinden ineffiziente Leuchten in Folge der europaweiten “Ökodesign-Richtlinie” schrittweise vom Markt. Für Verbraucher gäbe es inzwischen gute und energieeffiziente Alternativen wie beispielsweise LED- und Energiesparlampen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamts.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 1. September 2018