Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Arbeitsrecht: Urlaub und Quarantäne
01.04.2022 11:41 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Medizinrecht

Berufsrecht und Corona Testungen

Rechtsinformationen für Zahnärzte (RI-ZÄ I.2022) vom 1. April 2022


 

 

Das Landgericht Hamburg hat einem Hamburger Unternehmen vorläufig untersagt, für die Ausstellung von Selbsttestzertifikaten zu werben oder Testzertifikate auszustellen, sofern der Test nicht von dem ausstellenden Arzt oder der Ärztin vorgenommen und überwacht wird. Bei einer Prüfung durch die Wettbewerbszentrale wurde das mitgeteilte Testergebnis nicht kontrolliert oder angefordert. Obwohl kein Kontakt mit der Ärztin stattgefunden hatte, bestätigte diese auf dem Testergebnis zu dem Selbsttest, dass die in dem Zertifikat genannte Person keine Symptome habe… da sie einen negativen Antigen-Test gemacht habe „unter meiner fachärztlichen Überwachung meiner Arztpraxis…“. Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung hierfür als irreführend beanstandet. Sie erwecke den unzutreffenden Eindruck eines rechtswirksamen Testzertifikats. Die Ausstellung eines Testnachweises ohne jeglichen Arztkontakt entspricht nach Auffassung der Wettbewerbszentrale aber nicht den Vorgaben der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (LG Hamburg Beschl. v. 07.12.2021, 406 HKO 129/21). Das Unternehmen ist nicht unbekannt. Die Wettbewerbszentrale war bereits gegen dessen Werbung für digital ausgestellte Krankschreibungen ohne Arztkontakt vorgegangen. Die Wettbewerbszentrale beanstandete das unter anderem wegen Verstoßes gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen (OLG Hamburg, Hinweisbeschluss v. 01.10.2021 und Zurückweisungsbeschluss vom 19.10.2021, Az. 3 U 148/20). Anmerkung: Lassen Sie sich mithin nicht auf solche Modelle ein, oder beanstanden solchen unzulässigen Wettbewerb bei der Zahnärztekammer oder Wettbewerbszentrale. Zur Krankschreibung per Videosprechstunde siehe RIZÄ IV/21.

 

Quelle: Dr. Anna-Maria Kanter, Rechtsanwältin, Fachanwältin f. Arbeitsrecht, Fachanwältin f. Medizinrecht

 

Heller.Kanter Rechtsanwälte

 

Partnerschaftsgesellschaft mbB

 

Gustav-Heinemann-Ufer 56

 

50968 Köln

 

mail@heller-kanter.de

 

www.heller-kanter.de