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Kategorie: Praxismanagement
Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung
WEG-Verwalter falscher Anspruchsgegner
Der Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung richtet sich nach der WEG-Reform gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht mehr gegen den Verwalter. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az. 2-13 T 69/21) und berichtete die Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 31. März 2022.
Einige Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragten im Jahr 2021 beim Amtsgericht Fulda den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verwalter. Sie wollten erreichen, dass dieser eine Eigentümerversammlung durchführt. Das Amtsgericht wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Wohnungseigentümer.
Das Landgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz. Der Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung müsse gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sein, denn die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliege gemäß § 18 Abs. 1 WEG nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern nur noch der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Direktanspruch gegen den Verwalter bestehe daher nicht mehr. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 31. März 2022