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31.03.2022 11:04 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Für Ausweitung des ambulanten Operierens

Unterschiedliche Ansätze zur Vergütungssystematik


 

 

Deutschland weist bei der Ambulantisierung sektorengleicher Leistungen im internationalen Vergleich noch Optimierungspotential auf. Dies zeigte eine wissenschaftliche Ausarbeitung der Technischen Universität Berlin unter Leitung von Prof. Dr. Reinhard Busse. Vertragsärzt:innen und Krankenhäuser würden dieses Potential gerne heben und wünschen sich eine Erweiterung des Umfangs ambulant erbringbarer Leistungen. Als Hauptmotivation für das ambulante Operieren nennen beide vor allem die Möglichkeit, „Betreuung aus einer Hand“ anbieten zu können, die es den Patient:innen erlaube, schnell ins häusliche Umfeld zurückzukehren. Beide Seiten würden grundsätzlich gerne mehr ambulant operieren, sehen als Haupthemmnis aber vor allem eine unzureichende Vergütung und den Fachkräftemangel. Weniger einig sind sich beide Versorgungsbereiche hingegen bei der Frage, wie ein sektorengleiches Vergütungskonzept bezogen auf die Personalkosten ausgestaltet sein soll. Während 36 Prozent der Kliniken eine pauschalierte Vergütung bevorzugen würden, votieren nur 11 Prozent der Vertragsärzt:innen für diese Option. 42 Prozent der Vertragsärzt:innen würden sich demgegenüber für eine einzelleistungsorientierte Vergütungssystematik aussprechen, während dies nur bei 18 Prozent der Krankenhäuser auf Zustimmung trifft.

 

Das sind die zentralen Ergebnisse einer Befragung unter operativ tätigen Vertragsärzt:innen und Krankenhäusern, die das Deutsches Krankenhausinstitut (DKI) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Rahmen des Innovationsfondsprojekts „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung (ESV)“ aktuell ausgewertet hat. In einem nächsten Schritt wird nun die Positionierung der gesetzlichen Krankenkassen mittels einer weiteren Befragung erfasst. Insgesamt geht das ESV-Projekt der Frage nach, wie zukünftig ein einheitliches, sektorengleiches Vergütungssystem für Leistungen in Deutschland ausgestaltet sein kann, die sowohl ambulant wie stationär erbracht werden können. Ziel des Projekts ist es, einen konkreten Vorschlag für ein solches Vergütungssystem vorzulegen. Die Anforderungen an das Vergütungsmodell, die aus der Befragung der Vertragsärzt:innen, Krankenhäuser und gesetzlichen Krankenkassen resultieren, sollen bei der Ausarbeitung des Vorschlags für ein einheitliches, sektorengleiches Vergütungssystem berücksichtigt werden. Das Projekt wird seit 2019 durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert und endet voraussichtlich Ende 2022. Das Forschungskonsortium wird durch das Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg (HCHE, Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Konsortialführung) geleitet. Beteiligte Partner sind das Zi, das DKI, die Technische Universität Berlin (Prof. Dr. Reinhard Busse) und der BKK Dachverband e.V.„Uns ist es sehr wichtig, die unterschiedlichen Seiten bei der nun anstehenden Konzeption eines Vorschlags für eine sektorengleiche Vergütung einzubeziehen. Die Befragung liefert uns dafür wertvolle Ergebnisse“, sagte Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Konsortialführer und wissenschaftlicher Direktor des HCHE. Quelle:Zi-PM am 31.03.2022