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30.03.2022 17:33 Alter: 2 yrs
Kategorie: Arbeitsrecht, Praxismanagement

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per WhatsApp

Erforderliche Schriftform nicht erfüllt


 

 

Wenn die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Form eines Fotos via WhatsApp übermittelt wird, ist sie nicht rechtswirksam. So entschied das Landesarbeitsgericht München (Az. 3 Sa 362/21), wie die Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 30. März 2022 berichtete.

 

Ein Arbeitgeber kündigte einem Angestellten fristlos, weil er betrunken zur Arbeit erschienen war. Der Beschäftigte erhielt die Kündigung per WhatsApp. Der Arbeitgeber hatte das unterschriebene Kündigungsschreiben fotografiert und das Foto über den Messenger an den Mann geschickt. Der Beschäftigte klagte, da die Kündigung aus seiner Sicht nicht der erforderlichen Schriftform entsprach und machte Gehaltsansprüche geltend.

 

Das Landesarbeitsgericht gab dem Kläger Recht. Die per WhatsApp zugestellte fristlose Kündigung sei nichtig, da sie gegen das Schriftformerfordernis verstoße. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses müsse immer der Schriftform (§ 126 Abs. 1 und § 623 BGB) entsprechen. Das solle Rechtssicherheit für die Vertragsparteien garantieren. Eine elektronisch übermittelte Ablichtung des Kündigungsschreibens, etwa per Fax oder Messenger, erfülle diese Anforderung nicht. Das Schriftformerfordernis sei erst dann erfüllt, wenn das Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wurde. Diese Urkunde müsse dem Empfänger dann entsprechend zugehen. Auch das Argument des Arbeitgebers, dass der Beschäftigte seine aktuelle Anschrift nicht mitgeteilt habe, sodass er die Kündigung nicht per Post zustellen konnte, ließ das Gericht nicht gelten. Der Arbeitgeber habe weder dargelegt, wann noch wie er den Beschäftigten dazu aufgefordert hatte, seine aktuelle Anschrift mitzuteilen. Eine Ausnahmesituation sei somit nicht begründet worden. Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 30. März 2022