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01.09.2018 14:01 Alter: 6 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Praxismanagement, Zahnheilkunde

BZÄK-Infos für die Praxis

Expertenstandard Mundgesundheit in der Pflege / Eigenblut-Zubereitung in der ZA-Praxis / Kariesfreie Patienten


 

Auszug aus dem aktuellen Informationsmedium „Klartext“ der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

 

 

Entwicklung eines Expertenstandards zur „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ – Zahnärzte und Pflege gemeinsam für bessere Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen

 

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) plant gemeinsam mit dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sowie der Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf (AG ZMB) und der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) einen Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ zu entwickeln.

 

Er soll Pflegekräfte dabei unterstützen, die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen in der stationären und ambulanten Pflege als auch in Krankenhäusern zu verbessern. In diesem Expertenstandard soll pflegerisches und zahnmedizinisches Wissen zusammengeführt und für die Pflegepraxis aufbereitet werden. „Diese Kooperation zweier Berufsgruppen dient der Verbesserung der Mundgesundheit pflegebedürftiger Patienten, direkt einen Pflegestandard zu definieren, ist eine Besonderheit“, so der BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Seit Jahren ist bekannt, dass die Mundgesundheit Älterer, Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderung schlechter ist als die der übrigen Bevölkerung. Wir Zahnärzte haben längst Konzepte vorgelegt, um Versorgung als auch Prävention zu verbessern. Die Umsetzung muss nun praktikabel professionalisiert werden. Dafür muss die Aus- und Fortbildung der Pflegeberufe im Bereich der Mundhygiene verbessert werden. Das ist nur möglich, wenn das Pflegepersonal auch ausreichend Zeit für die Mundpflege der Pflegebedürftigen erhält.“

Expertenstandards sind sowohl evidenzbasiert als auch praxisorientiert ausgerichtet.

Mit der Entwicklung des Expertenstandards soll Anfang 2019 begonnen werden, Auswahl und Berufung der wissenschaftlichen Leitung und der Expertenarbeitsgruppe erfolgen durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren.

Unterstützungsmaterial zum Thema Alters- und Behindertenzahnmedizin: www.bzaek.de/aub

 

Eigenblut: Zubereitungen für die Geweberegeneration in der Zahnarztpraxis statthaft

 

Am 23. Juli hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) vorgelegt. Im Rahmen dieses Omnibus-Gesetzes wird durch die Ergänzung der Berufsbezeichnung Zahnarzt im § 13 des Arzneimittelgesetzes klargestellt, dass auch Zahnärzte keiner behördlichen Erlaubnis für die Herstellung thrombozytenreichen Plasmas und ähnlicher Zubereitungen für die Geweberegeneration bedürfen. Damit kommt die Politik einer seit geraumer Zeit bestehenden Forderung der Bundeszahnärztekammer zur Klarstellung gegenüber den Vollzugsbehörden der Länder nach. Die Regelung ermöglicht eine rechtskonforme Anwendung von Verfahren zur Geweberegeneration in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und dient letztendlich dem Patientenwohl.

 

IfK und BZÄK suchen Deutschlands älteste kariesfreie Bürger

 

Kariesfrei bis ins hohe Alter? Die Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) sucht zusammen mit der Bundeszahnärztekammer die ältesten kariesfreien und mundgesunden Patienten in Deutschland.

Unter https://kariesvorbeugung.de/aktion-kariesfrei können Zahnarztpraxen das Alter sowie die Anzahl ihrer kariesfreien Patienten melden. Teilnahmeschluss ist der 15. November 2018. Als kariesfrei und mundgesund gilt, wer ein vollständiges, naturgesundes Gebiss ohne Karies und schwere parodontale Erkrankungen hat (DMFT 0).

 

Quelle: BZÄK-„Klartext“ Nr. 08/2018