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28.03.2022 10:10 Alter: 2 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Privates Gebührenrecht

PKV-Beitragsrückerstattung weiter auf hohem Niveau

51 Prozent finden dieses Modell gut


 

 

 

 

 

 

Auch 2021 erhielten viele Privatversicherte eine Rückzahlung, weil sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben - ein Prinzip, das in der Bevölkerung gut ankommt.

 

Mehrere Hunderttausend Menschen können sich Jahr für Jahr über gute Nachrichten ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) freuen: Denn viele Unternehmen erstatten ihren Versicherten Teile der Beiträge zurück. Nach den endgültigen Zahlen für das Jahr 2020 beliefen sich diese Beitragsrückerstattungen auf insgesamt 1,44 Milliarden Euro. Das entspricht 3,7 Prozent der eingenommenen PKV-Beiträge. Ein ähnlich hohes Niveau könnten die Beitragsrückerstattungen auch im Jahr 2021 erreichen. Alleine auf Basis vorliegender Geschäftszahlen von elf PKV-Unternehmen profitierten bereits mehr als eine Millionen Versicherte von Erstattungen in Höhe von insgesamt 924 Millionen Euro. Die endgültigen Zahlen aller 42 Mitgliedsunternehmen werden dem PKV-Verband erst in der zweiten Jahreshälfte vorliegen.

 

Bei der Beitragsrückerstattung handelt es sich um Barauszahlungen an die Versicherten, die über einen längeren Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie ist ein Anreiz, auf das Einreichen kleiner Rechnungen zu verzichten. Versicherte mit Anspruch auf Rückerstattung verhalten sich erfahrungsgemäß gesundheits- und kostenbewusster und verursachen so weniger Ausgaben. Davon profitieren sie nicht nur selbst, sondern das kommt auch den übrigen Versicherten zu Gute.

 

Prinzip der Beitragsrückerstattung stößt auf viel Zuspruch

 

Das Modell kommt bei der Mehrheit der Bevölkerung gut an. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des PKV-Verbandes. Demnach finden 51 Prozent der Bürgerinnen und Bürger das Prinzip der Beitragsrückerstattungen in der PKV gut. Lediglich ein Fünftel (20 %) der Befragten ist gegenteiliger Ansicht.

 

Die Höhe einer Beitragsrückerstattung ist vertraglich festgelegt und gilt für den jeweiligen Tarif. Die Barauszahlung erfolgt in der Regel, wenn im Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Häufig steigt die Beitragsrückerstattung, je länger die Leistungsfreiheit dauert. Nach drei Jahren können es beispielsweise vier bis sechs Monatsbeiträge sein. Quelle: PKV am 26. März 2022