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18.03.2022 19:52 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxisfinanzen

KBV: Honorareinbrüche infolge der Pandemie verhindert

Leichtes Umsatzplus bei den Ärzten in 2020


 

 

Die Honorarumsätze in den Praxen sind 2020 trotz rückläufiger Fallzahlen infolge der Corona-Pandemie leicht gestiegen. Dies geht aus dem vierten Honorarbericht der KBV für das Jahr 2020 hervor, der in seinem Sonderthema Zahlen für das gesamte Jahr enthält.

 

Danach wuchs der Honorarumsatz je Arzt im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 im Durchschnitt um 3,1 Prozent. Im hausärztlichen Bereich lag das Plus bei 2,2 Prozent, im fachärztlichen Bereich bei 3,6 Prozent je Arzt. Etwas höhere Zuwächse verbuchten dabei die Psychotherapeuten: Der Umsatz der ärztlichen Psychotherapeuten je Arzt stieg gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um 6,7 Prozent, der psychologischen Psychotherapeuten um 5,5 Prozent je Therapeut.

 

Gassen: Erhebliche Mehrarbeit durch Corona

 

„Diese Honorarentwicklung war nur durch die erhebliche Mehrarbeit möglich, die die Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren Praxisteams seit Beginn der Pandemie leisten“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Die Zahlen zeigten auch, dass massive Honorareinbrüche verhindert werden konnten. Dazu habe der Rettungsschirm der Bundesregierung beigetragen, mit dem Verluste hätten abgefedert werden können. Denn insbesondere zu Beginn der Pandemie seien die Fallzahlen erheblich eingebrochen. Gleichzeitig hätten die Praxen deutlich mehr zu tun gehabt als vor der Pandemie. Ärzte und Psychotherapeuten haben Gassen zufolge schnell auf die veränderte Situation reagiert und zum Beispiel Infektionssprechstunden, Telefonkonsultationen und Videosprechstunden angeboten, um die Patienten weiter zu versorgen. Dies habe sich wesentlich auf die Honorarumsätze ausgewirkt – ebenso wie die vielen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit Corona.

 

Gesamtvergütung stieg um rund fünf Prozent

 

Die Gesamtvergütung stieg dem Bericht zufolge im Jahr 2020 auf 42,7 Milliarden Euro an (+ 5,1 Prozent). Ein Plus von 24 Prozent wurde bei den extrabudgetären Leistungen verzeichnet. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) sank hingegen um 5,7 Prozent – vor allem wegen der Bereinigung um die Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Denn ein Grund für die Honorarzuwächse außerhalb der MGV ist, dass TSVG-Leistungen wie die Behandlung von Patienten, die über die Terminservicestellen in die Praxis oder in die offenen Sprechstunden kommen, extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet werden. Zusätzliche Leistungen infolge der Pandemie trugen ebenfalls zu dem Plus bei.

 

Vergleichbarkeit pandemiebedingt eingeschränkt  

 

Die Ergebnisse der Honorarverteilung für das vierte Quartal und ebenso für das gesamte Jahr 2020 sind den Autoren des Berichts zufolge vor allem coronabedingt nur eingeschränkt mit denen des Vorjahreszeitraums 2019 vergleichbar. Zu den Gründen gehört, dass sich das Versorgungsgebot infolge von Corona verändert hat. Auch flossen Ausgleichzahlungen bei pandemiebedingten Honorareinbußen.

 

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

 

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der GKV-Versicherten Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

 

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 25,0 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 75,0 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er

 

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 49,2 Prozent des Honorarumsatzes.
  • Steuerzahlungen (15,8 Prozent)
  • berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent)

 

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht. Quelle: KBV am 17. März 2022