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16.03.2022 09:08 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Eine Frage der Wertschätzung

Pressemitteilung der KZV Hessen zum Entwurf des Pflegebonusgesetzes


 

 

Pflegekräfte in bestimmten Krankenhäusern und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen sollen erneut Sonderzahlungen aus Bundesmitteln erhalten. So sieht es der Entwurf für ein Pflegebonusgesetz vor, den das Bundesministerium für Gesundheit vor wenigen Tagen vorgelegt hat. Der persönliche Einsatz und das Engagement von Zahnmedizinischen und Medizinischen Fachangestellten (ZFA und MFA) in der Pandemie bleibt dabei unberücksichtigt.

 

Mit dem Entwurf für ein Pflegebonusgesetz (PflBG) hat das Bundesministerium für Gesundheit am 10. März 2022 den im Koalitionsvertrag angekündigten Pflegebonus aufgegriffen. Berücksichtigt sind dort Pflegeprämien im Bereich der Krankenhäuser und in Einrichtungen der Langzeitpflege. Der ambulante Sektor fehlt im Gesetzentwurf. „Für diese erneut vertane Chance, der Arbeit der Zahnmedizinischen und Medizinischen Fachangestellten in der Pandemie die angemessene Anerkennung entgegenzubringen, haben wir kein Verständnis“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Der Arbeitsalltag dieser wichtigen Berufsgruppen war und ist im laufenden Pandemiegeschehen von einer hohen Arbeitsbelastung, erschwerten Arbeitsbedingungen, einem erhöhten Infektionsrisiko, Personalknappheit und krankheitsbedingten Ausfällen geprägt. Trotzdem waren und sind die Zahnmedizinischen Fachangestellten auch unter diesen Umständen für ihre Patientinnen und Patienten da und haben dazu beigetragen, die zahnmedizinische Versorgung in den letzten beiden Jahren aufrechtzuerhalten. Wie sehr die Praxisteams sich zu ihrer Verantwortung bekennen, verdeutlicht die überwältigende Bereitschaft der hessischen Zahnarztpraxen, sich in der Coronapandemie zusätzlich zu ihrem Normalbetrieb als Zahnärztliche Schwerpunktpraxis zu engagieren. Ohne das persönliche Engagement der Zahnmedizinischen Fachangestellten wäre dies nicht möglich. Genau wie andere in Gesundheitsberufen Tätige verdienen sie deshalb ebenfalls einen Sonderbonus. Die Frage, welchen Wert wir als Gesellschaft unserer Gesundheit beimessen, entscheidet sich auch anhand der Wertschätzung gegenüber dieser Berufsgruppe.“ Quelle: KZVH-PM am 15. März 2022