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01.03.2022 10:18 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Kommentare

ZfZ reicht Klage beim SG Münster ein

Aufhebung der Vorstandswahlen zur KZVWL?


 

 

Pressemitteilung der Fraktion Zukunft für Zahnmedizin (ZfZ) in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Disclaimer: Verantwortlich im Sinne des Presserechts zeichnet Dr. med. dent. Ralf Hogrebe, Ruhrstraße 16, 59872 Meschede. Hinweis: Die folgende Information vom 28. Februar 2022 stellt nicht die Meinung der Redaktion von adp-medien dar, der Fraktion FVDZ wurde explizit Gelegenheit zur Gegendarstellung eingeräumt.

 

„Die Fraktion Zukunft für Zahnmedizin in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hat beim Sozialgericht Münster Klage gegen die schon am 22. Januar 2022 in einer a.o. Vertreterversammlung erfolgte Wahl des Vorstandes der KZVWL für die Jahre 2023 bis 2028 eingereicht. Ziel der Klage der Fraktion ZfZ ist es, per Richterspruch die Unwirksamkeit der Beschlussfassung durch die a.o. Vertreterversammlung feststellen zu lassen.

 

Zur Erinnerung die a.o. Vertreterversammlung der KZVWL wurde in einer Nacht- und Nebelaktion ohne korrekte Ladungsfristeinhaltung durch den Vorsitzenden der VV, Herrn Dr. Frank Bordan (Koalitionsfraktion Freier Verband Deutscher Zahnärzte u.a.) auf Antrag des Hauptausschussvorsitzenden, Dr. Johannes Teiser (FVDZ) für den Ausschuss für den 22.01.2022 einberufen.

 

Laut Tagesordnung sollte die a.o. VV, den KZV-Vorstand jetzt noch vor den im Herbst anstehenden Neuwahlen der Vertreterversammlung, deren Aufgabe seit Bestehen der KZVWL u.a. die Wahlen des Vorstandes sind, wählen. Die Nutzung der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse in der VV stand dabei im Vordergrund, um den Vorstand für die nächste Wahlperiode ohne ein Risiko einer sich verändernden VV schon jetzt zu wählen. Als Begründung wurde vom VV-Vorsitzenden und von den Antragstellern angeführt, dass eine Vereinbarung der Ampelkoalition zu einer Gesetzesänderung führen könnte, die eine Vertretung auch der Kolleginnen im Vorstand zwangsweise zur Folge haben könnte.

 

Die Fraktion ZfZ lehnt ein solches autokratisches, undemokratisches und unkollegiales von opportunistischen persönlichen Zielen und Verbandsinteressen geprägtes Handeln und eine Argumentation gegen die auch grundgesetzlich geschützte Gleichberechtigung der Geschlechter kategorisch ab.

 

Die Fraktion hat u.a. aus diesem Grund an der VV am 22.01.2022 geschlossen nicht teilgenommen und beschreitet jetzt den Klageweg, um der neuen Vertreterversammlung im Herbst die Möglichkeit zu geben, in gewohnter und demokratischer Legitimation den Vorstand der KZVWL für die neue Wahlperiode zu wählen.

 

Auch Selbstverwaltung lebt von der Einhaltung demokratischer Spielregeln, für die in diesem Fall der VV-Vorsitzende und die Mehrheitsfraktion des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte eigentlich verantwortlich gewesen wären. Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch moralisch und ethisch vertretbar.

 

Die Klage richtet sich absolut nicht gegen die augenblicklichen verantwortlichen Amtsinhaber im Vorstand. Die Kläger hätten aber gerne eine eindeutige Positionierung zu dem geplanten Vorgehen vor und in der VV vom Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Dr. Holger Seib und seinem Stellvertreter gehabt.“

 

Quelle: Information der Fraktion Zukunft für Zahnmedizin in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 28. Februar 2022