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26.01.2022 09:20 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Kommentare

Steilvorlage für die Quote, Missachtung der Demokratie

Kommentar von Frau Dr. Marion Marschall


 

 

Warum die Wiederwahl des KZV-Vorstands in Westfalen-Lippe eine schlechte Nachricht ist

 

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion von Quintessence News:

 

"Wir sind im Januar 2022 – und angesichts dessen, was da jetzt in einer außerordentlichen Vertreterversammlung in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe passiert ist, reibt man sich verwundert die Augen: Da wird eine ao. VV angesetzt, weil die neue Bundesregierung vielleicht eine paritätische Besetzung von Vorständen in Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassenvorständen gesetzlich vorschreiben könnte – und damit die bisherigen hauptamtlichen männlichen Vorstände nicht beide wiedergewählt werden können. Ergo: Die VV müsste dann bei zwei Vorstandsposten eine Frau wählen.

 

Ja und? Wo ist das Problem? Mal abgesehen davon, dass es bislang keine Hinweise darauf gibt, dass Bundesregierung und Bundestag eine solche Regelung in dieser Form zeitnah oder überhaupt angehen wollen – die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat in ihrer Exegese der Koalitionsverhandlungen und der Koalitionsvereinbarung schon angemerkt, dass die Art der angestrebten Stärkung der paritätischen Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien nicht festgelegt ist, es werden keine „Instrumente“ genannt.

 

Das Signal: Ohne Quote geht es nicht

 

Falls also eine solche Regelung tatsächlich kommen sollte, dann wäre sie in erster Linie ein Armutszeugnis für den Berufsstand und ein Beleg dafür, dass trotz aller wortreichen Bekundungen und Papiere zur Frauenförderung in einigen KZVen die beschlossene Agenda noch nicht oder nur halbherzig umgesetzt wird. Und deswegen nicht nur die Vorstandsvorsitzende der KZV Baden-Württemberg und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Frauenförderung der KZBV, Dr. Ute Maier, deswegen inzwischen eine Quote für sinnvoll hält, sondern auch die Politik.

 

So richtig Bewegung ist in die Frauenförderung bei KZBV und KZVen ja auch erst gekommen, als der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Februar 2019 und direkt auf der KZBV-Vertreterversammlung im Herbst 2019 verlauten ließ, er könne sich gesetzliche Maßnahmen bis zu einer Quote als Mittel zu mehr Beteiligung von Frauen in der Selbstverwaltung vorstellen. Die KZBV will dies unter Verweis auf die im Herbst 2020(!) beschlossene Agenda in ihrer Analyse der Koalitionsvereinbarung auch weiter als Aufgabe der Selbstverwaltung behandelt wissen. Das Vorgehen in Westfalen-Lippe ist für die Quoten-Befürworter in der Politik allerdings eine Steilvorlage und ein Beweis dafür, dass es – bei allen Fortschritten, zum Beispiel in Schleswig-Holstein – bei den KZVen anscheinend ohne Quote nicht geht.

 

Auch in Westfalen-Lippe haben die Frauen in den jüngeren Zahnärztegeneration längst die Mehrheit: Bei den unter 35-Jährigen waren bei den zahnärztlich Tätigen 2020 bereits 59 Prozent, bei der Altersgruppe 35-44 Jahre 52 Prozent Frauen. Selbst in der nächsten Altersgruppe 45-54 Jahre haben sie einen hohen Anteil von 44 Prozent. (Quelle: Statistisches Jahrbuch 20/21 der BZÄK). Es sollte also auch vor dem Hintergrund der gesetzten Agenda selbstverständlich sein, dass einer der beiden Vorstandsposten spätestens nach der in diesem Jahr anstehenden Neuwahl der Vertreterversammlung mit einer Frau besetzt werden sollte – und man sich schon jetzt aktiv um mögliche Kandidatinnen bemüht. Und das muss man jetzt tun, denn die regulären Wahlperioden der KZVen sind mit fünf Jahren sehr lang, die Chance auf Parität ist dann für lange Zeit in der Regel vergeben.

 

Missachtung demokratischer Gepflogenheiten

 

Der zweite Punkt, der am Vorgehen in Westfalen-Lippe sauer aufstößt: Die Missachtung der demokratischen Gepflogenheiten und des Wahlrechts – eines der wenigen Dinge, die der Vertragszahnärzteschaft in der Selbstverwaltung noch geblieben sind, nachdem die Vorstände hauptamtlich sein müssen. Einer nach der Neuwahl der Delegierten anders zusammengesetzte Vertreterversammlung mit neuen Mehrheiten – und vielleicht auch mehr weiblichen Delegierten – ist durch die Entscheidung der Mehrheitsfraktion der alten VV, den Vorstand vorzeitig neu zu wählen, die Möglichkeit genommen oder zumindest sehr erschwert, auch einen neuen Vorstand zu bestimmen. Damit wird der Wählerwille – hier der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte – ignoriert []"

 

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