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24.01.2022 17:57 Alter: 2 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik

FVDZ Westfalen-Lippe: „Kontinuität gewahrt“

KZV-Vorstand bestätigt, Satzungsänderung auf Wiedervorlage


 

 

FVDZ Westfalen-Lippe bewertet die Vorstandswahlen der KZVWL:

 

Die Vertreterversammlung der KZV Westfalen-Lippe hat am Samstag, den 22 Januar 2022 in Münster den bestehenden Vorstand der KZV-Westfalen-Lippe für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 mit großer Mehrheit gewählt. Damit kann die sehr erfolgreiche Arbeit des Vorstands weitergeführt werden.

 

Ein Antrag auf Satzungsänderung, es soll die Möglichkeit in der Satzung verankert werden, dass bis zu drei Mitglieder in den Vorstand gewählt werden können, verfehlt die notwendig 2/3 Mehrheit. Ursache dafür war das Fehlen von vierzehn der fünfzig gewählten Delegierten. Dreißig der sechsunddreißig anwesenden Delegierten stimmten für die Möglichkeit, dass die kommenden Vertreterversammlung dem bisherigen rein männlich besetzten Vorstand, eine Kollegin an die Seite stellen können. Unter den 14 Delegierten ist die gesamte Fraktion der ZfZ, Zahnmedizin der Zukunft, die sich dadurch Ihrer Aufgabe in der VV am Samstag verweigerten. Die Landesvorsitzende des FVDZ in Westfalen-Lippe, Dr. Sabine Wagner, zeigte für diese Verweigerungshaltung kein Verständnis.

 

Der Führung des FVDZ und die große Mehrheit der Fraktion FVDZ, WZW, UFZ und Roth ist die Erweiterungsmöglichkeit ein großes Anliegen. Daher hat der Fraktionssprecher Joachim Hoffmann für nächste VV wieder einen Antrag auf Satzungsänderung eingebacht. Über 50 % der Zahnärzteschaft in Westfalen-Lippe sind Kolleginnen. Diese müssen sich auch in den Führungsgremien der Berufspolitik vertreten sehen, sind sich Sabine Wagner und Joachim Hoffmann einig.

 

Einer erneuten Abstimmung bezüglich einer Satzungsänderung in der VV am 06. Juni sieht die Landesvorsitzende des FVDZ zuversichtlich entgegen. Quelle: FVDZ-PM am 24. Januar 2022