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Kategorie: Arbeitsrecht, Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement
Impfpflicht im Gesundheitswesen
Fragen und Antworten
Bundestag und Bundesrat haben mit der IfSG-Novelle eine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen eingeführt. Jeder Beschäftigte muss seinem Arbeitgeber bis zum Stichtag am 15. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Genesene und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen bis zum 15. März 2022 ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Beschäftigte, die eine neue Tätigkeit aufnehmen, sind verpflichtet, ab dem 16. März 2022 eine Immunisierung vor Aufnahme ihrer Beschäftigung gegenüber dem neuen Arbeitgeber nachzuweisen.
Da es aktuell viele Anfragen aus der Zahnärzteschaft u.a. zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen gibt, hat die Zahnärztekammer Nordrhein eine FAQ-Liste veröffentlicht. Quelle: ZÄK-NR-Homepage; „Kammer kompakt“ am 20. Januar 2022