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25.08.2018 10:20 Alter: 6 yrs
Kategorie: Medizinrecht, GKV-Szene

(Haus)Arzt muss Informationsfluss gewährleisten

Auch nach Ende des Behandlungsvertrages


Bundesgerichtshof (BGH), Az.: VI ZR 285/17, verkündet am: 26. Juni 2018:

 

„[] Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden - und gegebenenfalls von der angeratenen Behandlung - Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen. Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der diesen weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls erhalten hat […]“

 

Das Urteil mit Begründung finden Sie hier.

 

Quelle: BGH-Datenbank