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15.01.2022 10:32 Alter: 2 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene

Rettungsschirm reaktivieren!

KBV-Forderung zur Sicherung der ambulanten Versorgung


 

 

Angesichts der aktuellen Corona-Lage hat der Vorstand der KBV eine Reaktivierung des Rettungsschirms für die Praxen gefordert. So könne eine Offenhaltung der vertragsärztlichen Strukturen in jedem Fall gewährleistet werden, auch wenn sich die Situation weiter verschärfe, heißt es in einem Brief an Bundesgesundheitsminister, Prof. Dr. Karl Lauterbach.

 

Die sich zuspitzende Lage in den Arztpraxen mache es erforderlich, den Rettungsschirm aus dem Jahr 2020 zu reaktivieren. Dies gelte umso mehr, als der Kerngedanke des Rettungsschirms „der Schutz der vertragsärztlichen Infrastruktur als Angebot an die Patientinnen und Patienten“ gewesen war. „Dies erscheint uns auch in der aktuellen Situation als angezeigt.“

 

Der Vorstand sieht in dieser Maßnahme zudem eine kurzfristige Möglichkeit, „den vertragsärztlichen Bereich für die kommenden Wochen zu ertüchtigen“. Dies wäre für die gesetzlichen Krankenkassen auch nicht mit zusätzlichen Mehraufwendungen verbunden, heißt es in dem Schreiben weiter.

 

Ausgleich von Umsatzeinbrüchen

 

Der im März 2020 eingerichtete Rettungsschirm hatte dafür gesorgt, dass die medizinische Versorgung zu Beginn der Pandemie uneingeschränkt zur Verfügung gestellt worden konnte. Umsatzeinbrüche infolge der Pandemie konnten teilweise ausgeglichen werden. Der Rettungsschirm war Ende 2020 ausgelaufen und trotz wiederholter Forderungen von der Bundesregierung nicht verlängert worden. Quelle: KBV am 13. Januar 2022