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14.01.2022 09:11 Alter: 2 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement

KBV startet Online-Befragung zur eAU

Informationsmaterialien für Praxen und Patienten


 

 

Seit Jahresbeginn müssen Arztpraxen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen übermitteln – vorausgesetzt, sie sind technisch dazu in der Lage. Zum aktuellen Stand in den Praxen hat die KBV heute eine neue Online-Befragung gestartet. Sie will sich damit einen Überblick darüber verschaffen, wie häufig die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bereits genutzt wird, welche Probleme auftreten und woran es liegt, dass die Anwendung vielerorts noch nicht funktioniert. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa fünf Minuten; eine Teilnahme ist bis nächsten Donnerstag hier möglich. „Wir hören oft, dass sich die Einführung der eAU verzögere, weil die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nicht ausreichend vorbereitet seien. Das ist Unfug, denn die Schwierigkeiten liegen meist ganz woanders“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel den PraxisNachrichten. So meldeten Praxen aktuell, dass die Installation des Software-Moduls für die eAU teilweise nicht funktioniere. Herauszufinden, wo überall die Probleme liegen und wie diese möglichst schnell behoben werden könnten, sei ein Ziel der Befragung, betonte Kriedel.

 

Gestuftes Verfahren bei eAU

 

Da es bei der Einführung der eAU zuletzt weiterhin Probleme gab, hatte die KBV Vertragsärzten ein gestuftes Vorgehen empfohlen. Danach sollen sie die Bescheinigungen digital an die Krankenkassen übermitteln, sobald die technischen Voraussetzungen zur Verfügung stehen. Solange das nicht möglich ist, nutzen sie das Ersatzverfahren und stellen eine mithilfe des Praxisverwaltungssystems erzeugte AU-Bescheinigung in Papierform aus, die der Patient an die Krankenkasse schickt. Wenn auch das nicht funktioniert, können der gelbe Schein (Muster 1) oder die Blankoformularbedruckung verwendet werden. Auch das formlose Ausstellen auf Papier ist möglich.

 

Informationsmaterial für Patienten und Praxen

 

Da die eAU anders aussieht als das Muster 1, haben viele Patienten Fragen zum Umgang mit der Bescheinigung. Die KBV hat deshalb eine Patienteninformation bereitgestellt, die Praxen selbst ausdrucken und ihren Patienten mitgeben können (siehe "Mehr zum Thema"). Darin ist erläutert, dass die AU in mehreren Schritten digitalisiert wird und Patienten die Bescheinigung im Normalfall nicht mehr selbst an die Krankenkasse verschicken müssen.

 

Für Praxen, die sich selbst über die eAU informieren wollen, stehen neben einer ausführlichen Praxisinformation ein kurzes Erklärvideo und eine interaktive Checkliste „Sind Sie startklar für die eAU?“ auf der Themenseite der KBV bereit.

 

Rezepte zunächst weiterhin auf Papier

 

Im Gegensatz zur eAU wurde die ursprünglich zum 1. Januar geplante Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept) kurzfristig verschoben. Rezepte können deshalb weiterhin auf Papier ausgestellt werden. Zunächst solle der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb fortgesetzt werden, hatte das Bundesministerium für Gesundheit Mitte Dezember mitgeteilt.

 

Das Ministerium begründete den Stopp damit, dass sich aus den bisherigen Ergebnissen der Testungen noch keine Rückschlüsse auf die flächendeckende technische Funktionalität und Verfügbarkeit ziehen ließen. Diese seien aber „die Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung des E-Rezepts“. Quelle: KBV am 13. Januar 2022